Der Free-Agent Receiver Stefon Diggs steht aktuell wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung (Felony Strangulation) und einfacher Körperverletzung vor Gericht. In diesem Verfahren hat er sich entschieden, nicht selbst als Zeuge auszusagen, um die Anschuldigungen der angeblichen Geschädigten Mila Adams zu entkräften.
Nach dem amerikanischen Rechtssystem haben Angeklagte das verfassungsmäßige Recht, nicht auszusagen. Die Beweislast liegt somit bei der Staatsanwaltschaft, die die Schuld des Angeklagten jenseits eines vernünftigen Zweifels nachweisen muss.
Widersprüchliche Beweislage
Obwohl Mila Adams eine subjektiv überzeugende Schilderung der angeblichen Tat vorbrachte, wurde diese durch weitere Beweise infrage gestellt. So gab es keine physischen Spuren der angeblichen Tat: Weder Fotos zum Zeitpunkt des Vorfalls noch sichtbare Verletzungen bei der polizeilichen Anzeige.
Zudem zeigten Zeugenaussagen, dass ihr Verhalten nach dem angeblichen Vorfall nicht mit den typischen Reaktionen einer Opferperson übereinstimmte. Die Verteidigung von Diggs argumentierte in ihrem Plädoyer, dass die Darstellung von Adams nicht glaubwürdig sei.
Nächste Schritte im Prozess
Derzeit instruiert der Richter die Geschworenen über die rechtlichen Grundlagen des Falls. Anschließend beginnt die Jury mit der Beratung über ein mögliches Urteil.