Die australische Rapperin und Unternehmerin Iggy Azalea (bürgerlich Amethyst Amelia Kelly) ist in den Fokus einer Sammelklage geraten. Die Kanzlei Burwick Law wirft ihr vor, ihr Kryptowährung-Projekt MOTHER falsch beworben und Investoren damit in die Irre geführt zu haben. Die Klage wurde beim United States District Court, Southern District of New York eingereicht.

Laut der Anklage hat Azalea MOTHER als exklusives Zahlungsmittel für ihr Online-Casino MOTHERLAND sowie für Rabatte bei der Mobilfunkfirma Unreal Mobile beworben. Doch die Kläger behaupten, dass das Casino keineswegs ausschließlich auf MOTHER angewiesen war. Stattdessen sei häufig der Stablecoin Tether (USDT) genutzt worden. Zudem sei die angekündigte Integration von MOTHER bei Unreal Mobile nie erfolgt.

Ein weiteres von Azalea gegründetes Luxusportal, Dream Vault, soll ähnliche exklusive Nutzungsversprechen für MOTHER gemacht haben – ebenfalls ohne Umsetzung, wie die Klage darlegt. Insgesamt wirft die Sammelklage der Rapperin vor, die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten, Marktunterstützung und Zugangsmöglichkeiten von MOTHER „begrenzt, unvollständig, widersprüchlich, vorübergehend oder gar nicht umgesetzt“ zu haben.

Die Anleger werfen Azalea zudem vor, die Token-Ökonomie und die tatsächliche Verteilung der MOTHER-Tokens falsch dargestellt zu haben. Während sie behauptete, nur 3 % des Gesamtangebots zu besitzen, zeigen Analysen wie Bubblemaps, dass Insider bereits vor dem öffentlichen Launch 20 % der Tokens erwarben und diese später für rund 2 Millionen US-Dollar verkauften.

Vorwürfe der Täuschung und unlauteren Bereicherung

Die Klage umfasst mehrere Vorwürfe, darunter:

  • Irreführende Werbung
  • Falsche Darstellung von Fakten
  • Unlautere Bereicherung
  • Verstöße gegen Wertpapiergesetze

Die Geschädigten fordern Schadensersatz für die erlittenen Verluste. Die Kanzlei Burwick Law geht in der Klage sogar so weit, Azalea eine „systematische Täuschung“ vorzuwerfen.

Hinweise auf KI-Nutzung in der Klageschrift

Interessanterweise wirft die Klageschrift selbst Fragen auf. Die Kanzlei Burwick Law musste kürzlich eine Klage gegen die Krypto-Plattform Pump.fun zurückziehen, nachdem zahlreiche Zitate und grammatikalische Fehler auffielen – darunter falsch platzierte Anführungszeichen. Die Kanzlei räumte ein, dass diese Fehler „keine inhaltlichen Auswirkungen auf die rechtlichen Argumente“ hätten, entschuldigte sich jedoch für die „Unannehmlichkeiten“.

Ähnliche Auffälligkeiten – wie komplexe Satzstrukturen, übermäßige Verwendung von Gedankenstrichen und kurze, informationsarme Absätze – finden sich auch in der Klage gegen Azalea. Dies wirft Fragen auf, ob die Kanzlei bei der Erstellung der Dokumente auf KI-Tools zurückgegriffen hat.

Protos hat sowohl Burwick Law als auch Azaleas Talentagentur United Talent Agency um Stellungnahme gebeten, bisher jedoch keine Antwort erhalten. Sollte es Neuigkeiten geben, wird der Artikel entsprechend aktualisiert.

Quelle: Protos