FBI-Direktor Kash Patel hat das Magazin Atlantic mit einer 250-Millionen-Dollar-Klage wegen Verleumdung verklagt. Die Klage folgt auf einen ausführlichen Bericht, der Patel übermäßigen Alkoholkonsum und unentschuldigte Abwesenheiten vorwirft.

Vorwürfe gegen Patel: Alkohol, Arbeitsausfälle und Sicherheitsrisiken

In einer 19-seitigen Klageschrift behaupten Patels Anwälte, der Artikel sei mit „falschen und offensichtlich erfundenen Anschuldigungen“ gespickt, um seinen Ruf zu zerstören und ihn aus dem Amt zu drängen. Laut dem Bericht der Journalistin Sarah Fitzpatrick soll Patel regelmäßig übermäßig Alkohol konsumiert, Meetings verschoben und wichtige Entscheidungen verzögert haben.

Patels Verhalten habe zu Sicherheitsbedenken geführt, da seine Unzuverlässigkeit sogar den Einsatz von „Eindringwerkzeugen“ – normalerweise für SWAT-Einsätze genutzt – erforderlich gemacht habe. Fitzpatrick beschreibt in ihrem Artikel Patels „alkoholisierte Nächte“ in Washington und Las Vegas, die zu verschobenen Terminen führten. Seine „unregelmäßige Anwesenheit“ habe zudem zu Verzögerungen in zeitkritischen Entscheidungsprozessen geführt.

Patel reagiert mit scharfer Rüge und droht mit Klage

In einer früheren Stellungnahme hatte Patel auf die Berichterstattung mit den Worten reagiert:

„Druckt es nur – alles falsch. Ich sehe Sie vor Gericht – bringen Sie Ihr Scheckbuch mit.“

Die Klageschrift wirft dem Atlantic vor, sich auf anonyme Quellen zu stützen, die „Parteigänger mit versteckten Agenden“ seien. Zudem fehle es an primären Belegen, was die Anschuldigungen als „vorsätzliche und böswillige Verleumdung“ entlarve. Die Klage könnte nun zu einer umfassenden Untersuchung von Patels Verhalten führen.

Atlantic verteidigt seine Berichterstattung

Das Magazin Atlantic wies die Vorwürfe zurück und erklärte in einer Stellungnahme:

„Wir stehen zu unserer Berichterstattung über Kash Patel und werden uns gegen diese unbegründete Klage energisch zur Wehr setzen.“

Die Klage wurde am Montag eingereicht. Eine Aktualisierung des Artikels erfolgte ebenfalls.