Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Donnerstag einstweilig entschieden, dass Mifepriston – ein zentraler Wirkstoff für medikamentöse Abtreibungen – weiterhin per Telemedizin und Post verschrieben und versendet werden darf. Die vorläufige Regelung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung in dem anhängigen Verfahren bestehen.

Hintergrund ist ein Beschluss des Fifth Circuit Court of Appeals aus dem April, der Telemedizin-Anbietern verboten hatte, Mifepriston auf diesem Weg zu verschreiben. Der Bundesstaat Louisiana hatte gegen die Praxis geklagt und argumentiert, dass die Fernverschreibung den strengen Abtreibungsgesetzen des Staates widerspreche. Das Berufungsgericht hatte daraufhin die ursprünglichen REMS-Bestimmungen (Risk Evaluation and Mitigation Strategies) der FDA aus dem Jahr 2021 wiederhergestellt, die eine persönliche Verschreibung vorschrieben. Der Supreme Court hat diesen Beschluss nun vorläufig außer Kraft gesetzt.

Der Fall bleibt jedoch weiterhin anhängig und wird weiter durch die Instanzen gehen. Sollte Louisiana in der endgültigen Entscheidung obsiegen, könnte der Zugang zu medikamentösen Abtreibungen per Telemedizin in den USA stark eingeschränkt werden. Aktuell bleibt die Regelung jedoch vorerst bestehen.

Hintergrund: Mifepriston und die rechtliche Debatte

Mifepriston wird in Kombination mit Misoprostol für medikamentöse Abtreibungen eingesetzt und gilt als hochwirksam. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte die REMS-Bestimmungen 2021 gelockert, um den Zugang während der Pandemie zu erleichtern. Seitdem war die Fernverschreibung legal. Die aktuelle Entscheidung des Supreme Court sichert diesen Zugang vorläufig, bis der Fall endgültig entschieden ist.

„Die vorläufige Entscheidung des Supreme Court ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungsmethoden zu erhalten.“
— Aussage eines Sprechers der American Medical Association

Auswirkungen auf Patientinnen und Anbieter

Für Patientinnen in Bundesstaaten mit restriktiven Abtreibungsgesetzen könnte die Entscheidung kurzfristig Erleichterung bringen. Viele Frauen nutzen bereits Telemedizin-Angebote, um Abtreibungspillen diskret und ohne lange Anfahrtswege zu erhalten. Sollte der Supreme Court in der endgültigen Entscheidung jedoch die REMS-Bestimmungen wiederherstellen, müssten Betroffene wieder persönlich bei Ärzt:innen vorstellig werden – was in einigen Bundesstaaten faktisch ein Verbot bedeuten würde.

Anbieter von Telemedizin-Diensten begrüßen die Entscheidung, warnen jedoch vor weiteren rechtlichen Hürden. „Wir werden weiterhin eng mit unseren rechtlichen Teams zusammenarbeiten, um den Zugang zu sichern“, erklärte ein Vertreter eines großen Anbieters.

Quelle: STAT News