Neues Gesetz: Krypto-Handel ohne Lizenz wird strafbar

Russland plant drastische Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kryptowährungen. Wer ohne Genehmigung der Zentralbank digitale Währungen kauft oder verkauft, muss künftig mit harten Strafen rechnen – darunter bis zu sieben Jahre Zwangsarbeit. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den die Regierung auf der Website der Staatsduma veröffentlicht hat.

Strafen für Privatpersonen und Börsenbetreiber

Das geplante Gesetz sieht unterschiedliche Konsequenzen vor, je nachdem, ob Privatpersonen oder Betreiber von Krypto-Börsen betroffen sind:

  • Privatpersonen: Wer ohne Lizenz handelt, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 1.300 US-Dollar rechnen. Die maximale Strafe liegt bei 4.000 US-Dollar. Zudem können Zwangsarbeiten von bis zu vier Jahren verhängt werden.
  • Börsenbetreiber: Für größere Handelsplattformen gelten höhere Strafen: Die Geldstrafe kann bis zu 13.000 US-Dollar betragen. Die Verantwortlichen riskieren Haftstrafen von fünf bis sieben Jahren.

Kontrolle über den Krypto-Markt

Die russische Regierung will den bisher weitgehend unregulierten Krypto-Markt unter ihre Kontrolle bringen. Der tägliche Handelswert von rund 648 Millionen US-Dollar soll künftig über lizenzierte Bank-Apps abgewickelt werden. Damit sollen Graumärkte und intransparente Geschäfte eingedämmt werden.

Miner im Visier

Auch Krypto-Miner sind von den neuen Regeln betroffen. Wer seine Aktivitäten nicht beim Staat anmeldet, muss mit Strafen rechnen. Die genauen Details dazu sind noch nicht finalisiert.

Frühere Pläne noch strenger

Der aktuelle Entwurf ist weniger streng als ein früherer Vorschlag, der im April von russischen Medien diskutiert wurde. Damals sollte es Pflicht sein, alle ausländischen Krypto-Wallets innerhalb eines Monats beim Finanzamt zu melden. Zudem hätten Nutzer von ausländischen Börsen alle Transaktionen offenlegen müssen.

Inkrafttreten ab 2027 geplant

Sowohl der aktuelle als auch der frühere Gesetzesentwurf müssen noch vom russischen Parlament und dem Präsidenten genehmigt werden. Sollten sie verabschiedet werden, treten sie am 1. Juli 2027 in Kraft.

„Dieser Gesetzentwurf führt eine strafrechtliche Verantwortung für Aktivitäten ein, die mit der Organisation des digitalen Währungsverkehrs ohne Registrierung oder ohne spezielle Genehmigung verbunden sind.“
– Auszug aus dem Gesetzesentwurf der russischen Regierung

Quelle: DL News