Das US-Heimatschutzministerium (DHS) versuchte, von Google Standortdaten, Aktivitätsprotokolle und weitere persönliche Informationen eines Kanadiers anzufordern. Der Grund: Der Mann hatte die Trump-Regierung nach der Tötung zweier Personen durch Bundesimmigrationsbeamte in Minneapolis kritisiert.

Der Name des Mannes wurde nicht veröffentlicht. Seine Anwälte zeigen sich alarmiert, da er seit mehr als zehn Jahren nicht mehr in die USA eingereist ist. „Ich weiß nicht, welche Daten die Regierung über den Wohnort unseres Mandanten besitzt, aber es ist offensichtlich, dass sie sich nicht die Mühe macht, dies zu überprüfen“, erklärt Michael Perloff, leitender Anwalt der American Civil Liberties Union (ACLU) in Washington D.C. Er vertritt den Mann in einer Klage gegen Markwayne Mullin, den DHS-Generalsekretär, wegen der Vorladung.

Die Klage wirft dem DHS vor, ein 1930 erlassenes Zollgesetz zu missbrauchen, das der Behörde erlaubt, von Unternehmen und Dritten Auskünfte einzuholen. Perloff kritisiert, dass die Regierung gezielt US-Techkonzerne wie Google nutzt, um an Daten zu gelangen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit lägen. „Die Regierung nutzt die Tatsache, dass große Tech-Unternehmen in den USA ansässig sind, um an Informationen zu kommen, die sie sonst nicht erhalten könnte“, so Perloff. „Es geht um die Bewegungsprofile einer Person, die in Kanada lebt.“

Die Vorladung des DHS wirft grundsätzliche Fragen zum Datenschutz und zur extraterritorialen Anwendung US-amerikanischer Gesetze auf. Kritiker sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall, der die Privatsphäre von Bürgern weltweit gefährden könnte.