Geheimvermerk der ICE: Neue Richtlinie für lokale Polizeibehörden
Ein kürzlich verfasster interner Vermerk des Immigration and Customs Enforcement (ICE) untersagt lokalen Polizeibehörden in Texas und Florida, Informationen über ihre Beteiligung an der Einwanderungsvollzug ohne ausdrückliche Genehmigung der Bundesbehörde zu veröffentlichen oder auf Anfragen zu beantworten. Der Vermerk, der zwischen dem 19. April und dem 5. Mai an Hunderte von Behörden verschickt wurde, betrifft insbesondere Teilnehmer des 287(g)-Programms, das lokale Polizeikräfte zur Durchführung bestimmter Einwanderungsvollzugsmaßnahmen ermächtigt.
Was steht im Vermerk?
Laut dem vom The Florida Tribune eingesehenen Dokument müssen lokale Behörden vor der Beantwortung von FOIA-Anfragen (Freedom of Information Act) die Zustimmung von ICE einholen. Zudem wird empfohlen, ICE vor öffentlichen Stellungnahmen, Pressemitteilungen, Medienbegleitungen oder Social-Media-Postings zu konsultieren. Der Grund: Informationen, die im Rahmen des 287(g)-Programms gesammelt werden, gelten laut ICE als „unter der Kontrolle von ICE“ und dürfen daher nicht ohne vorherige Freigabe veröffentlicht werden.
Diese Regelung könnte auch Operationen betreffen, die nur indirekt mit der Einwanderungsvollzug zusammenhängen. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen bundesstaatliche und staatliche Transparenzgesetze, die den freien Informationsfluss für die Rechenschaftspflicht von Strafverfolgungsbehörden und eine funktionierende Demokratie sicherstellen sollen.
Wachsende Zusammenarbeit zwischen ICE und lokalen Behörden
Seit Beginn der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump hat sich die Zusammenarbeit zwischen ICE und lokalen Polizeibehörden deutlich intensiviert. Die Zahl der 287(g)-Vereinbarungen stieg von 135 im Januar 2025 auf über 1.700 im Mai 2026 an. Obwohl der Vermerk zunächst nur in Texas und Florida bestätigt wurde, könnte er auch an andere teilnehmende Behörden in den USA verschickt worden sein.
Die Reason Foundation kontaktierte ICE und das Department of Homeland Security (DHS), um die Existenz des Vermerks zu bestätigen und nachzufragen, ob die Behörde Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte mit den Informationsfreiheitsgesetzen habe. Ein DHS-Sprecher erklärte, dass eine „Abstimmung erforderlich sei, wenn sensible 287(g)-bezogene Informationen veröffentlicht werden sollen“. Gleichzeitig betonte die Behörde, keine „gesetzlich sensible Aufklärungsinformationen“ preiszugeben. Allerdings bleibt unklar, was genau unter „sensiblen Informationen“ zu verstehen ist – möglicherweise könnte sogar der Vermerk selbst darunterfallen.
Rechtliche und demokratische Bedenken
Mehrere Polizeibehörden in Südflorida bestätigten den Erhalt des Vermerks, weigerten sich jedoch, ihn Journalisten ohne ICE-Genehmigung zugänglich zu machen. Katie Blankenship, eine Einwanderungsanwältin, bezeichnete die Regelung als „so verfassungswidrig wie nur möglich“ und warnte, dass die Informationsblockade verfassungswidrige Praktiken begünstige. Sie wirft ICE vor, die Rechte ihrer Mandanten auf ein faires Verfahren zu verletzen.
„Dies ist so verfassungswidrig wie nur möglich. Die Informationsblockade und mangelnde Transparenz ermöglichen es, dass verfassungswidrige Handlungen weiter zunehmen.“
Katie Blankenship, Einwanderungsanwältin
Fazit: Transparenz in Gefahr?
Der Vermerk wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz und Rechenschaftspflicht von Strafverfolgungsbehörden auf. Während die Behörden betonen, sensible Informationen schützen zu wollen, kritisieren Juristen und Bürgerrechtler diese Praxis als undemokratisch und verfassungswidrig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Zusammenarbeit zwischen ICE und lokalen Polizeibehörden.