Gericht entscheidet zugunsten von Bill Maher
Ein US-Bundesgericht in Florida hat die Verleumdungsklage der konservativen Aktivistin und Journalistin Laura Loomer gegen den Moderator Bill Maher abgewiesen. Richter James S. Moody Jr. stellte in seinem Urteil fest, dass Mahers umstrittene Äußerungen auf dessen Show Real Time keine üble Nachrede darstellten, sondern als Meinungsäußerung zu werten seien.
Was war der Vorfall?
In einer Ausgabe der Show vom 13. September 2024 äußerte sich Maher über Loomer und spekulierte über eine angebliche Beziehung zwischen ihr und Ex-Präsident Donald Trump. Er sagte unter anderem:
„Vielleicht hat Trump eine arrangierte Beziehung, um die Wahl zu beeinflussen, weil sie ihm sehr nahesteht. Sie ist 31, sieht aus wie sein Typ. Wir haben vor Jahren mal eine Ausgabe gemacht: Wer fickt Trump? Damals sagte ich, es ist niemand. Er ist zu lange ein Hund – und es ist nicht Melania. Ich glaube, wir haben diese Woche vielleicht unsere Antwort: Es könnte Laura Loomer sein.“
Loomer sah darin eine üble Nachrede und warf Maher vor, sie fälschlicherweise als Ehebrecherin dargestellt zu haben.
Loomers umstrittene Vergangenheit
Die Klägerin ist eine polarisierende Figur der US-Politik. In ihrem Buch Loomered: How I Became the Most Banned Woman in the World räumte sie ein, dass ihre provokanten Aussagen zu zahlreichen Sperren auf Social-Media-Plattformen geführt hätten. Sie bezeichnet sich selbst als „pro-weißnationale Aktivistin“, „stolze Islamophobin“ und vertritt die These einer „biologischen Hierarchie“ zwischen Männern und Frauen.
Loomer hatte 2020 und 2022 erfolglos für einen Sitz im US-Kongress kandidiert. Trotz ihrer Nähe zu Trump – sie besuchte ihn laut eigenen Angaben mindestens 20- bis 30-mal in Mar-a-Lago und traf ihn bei 10- bis 15 dieser Besuche – wurde ihr 2023 eine Position im Wahlkampfteam Trumps angeboten, das Angebot jedoch später zurückgezogen. Grund waren Bedenken in Trumps Umfeld, ihre Einstellung könnte zu öffentlicher Empörung führen.
Gericht sieht Mahers Aussagen als Meinungsfreiheit
Das Gericht folgte Mahers Argumentation, dass seine Äußerungen als satirische Übertreibung und nicht als Tatsachenbehauptung zu werten seien. Richter Moody stellte fest, dass Mahers Aussagen im Kontext der Show als humorvolle, wenn auch provokante Meinungsäußerung zu verstehen seien. Eine üble Nachrede setze jedoch voraus, dass eine falsche Tatsachenbehauptung mit Schädigungsabsicht verbreitet werde – was hier nicht der Fall sei.
Reaktionen und mögliche Berufung
Loomers Anwälte kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Sie argumentieren, dass Mahers Aussagen gezielt darauf abzielten, Loomers Ruf zu schädigen, und nicht als Satire zu verstehen seien. Mahers Team begrüßte die Entscheidung und betonte die Bedeutung der Meinungsfreiheit in der öffentlichen Debatte.