Ein Porsche Cayenne-Besitzer führt eine bundesweite Sammelklage gegen den deutschen Sportwagenhersteller. Der Vorwurf: Porsche habe ein illegales Monopol bei der Reparatur seiner Fahrzeuge aufgebaut. Unabhängige Werkstätten haben keinen Zugang zu den notwendigen Diagnose-Tools für Wartungsarbeiten.
Auslöser der Klage war ein nicht abschaltbares Warnlicht im Armaturenbrett, das eine Drittwerkstatt nicht zurücksetzen konnte. Die Beschwerde wurde beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Georgia eingereicht. Sie wirft Porsche vor, die elektronischen Steuergeräte (ECUs) so konstruiert zu haben, dass nur autorisierte Händler Zugriff auf Diagnose-, Kalibrierungs- und Codierungsfunktionen haben.
Monopolstellung durch technische Hürden
Durch diese Praxis können unabhängige Mechaniker keine Wartungsarbeiten an Porsche-Fahrzeugen durchführen. Die Kläger argumentieren, dass Porsche dadurch eine monopolartige Kontrolle über den Reparaturmarkt für seine Fahrzeuge erlangt. Dies führe zu überhöhten Preisen, da keine Konkurrenz durch unabhängige Werkstätten besteht. Die Sammelklage umfasst alle Porsche-Modelle, die seit dem 1. Januar 2021 verkauft wurden.
Kläger ist die Firma Fleet Salvage Systems, die einen Porsche Cayenne besitzt. Bei einer Ölwechsel-Wartung konnte die beauftragte Werkstatt den Ölwechsel-Indikator nicht zurücksetzen. Obwohl dies ein scheinbar geringfügiges Problem ist, verweist die Klage auf systemische Missstände in der Branche. Der Geschädigte schätzt, dass Tausende von Besitzern und Unternehmen von diesen Praktiken betroffen sind.
«Porsche-Händler sichern sich eine 100-prozentige Marktmacht und verlangen überteuerte Preise für alle Reparaturen und Wartungen. Gleichzeitig profitiert Porsche zusätzlich durch den Verkauf von Ersatzteilen», heißt es in der Beschwerde.
Branchenübliche Praxis oder Wettbewerbsverstoß?
Viele Premium-Hersteller schützen ihre Diagnosesoftware, um unabhängigen Werkstätten den Zugang zu erschweren. Oft müssen diese teure Spezialtools erwerben, um auf ECU-Daten zugreifen zu können. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen Kartellrecht, da dies den Wettbewerb einschränkt und Verbraucher benachteiligt.