Das Berufungsgericht des Bundesstaates Washington hat kürzlich über einen Fall entschieden, der die Grenzen journalistischer Berichterstattung und die Folgen diffamierender Aussagen thematisiert. Im Mittelpunkt steht der Anwalt John Randolph, der unter bipolarer Störung leidet.

Am 3. August 2021 erlitt Randolph einen psychischen Schub. Während dieses Vorfalls näherte er sich in einem öffentlichen Park einem Kind und versuchte, es zum Bootfahren oder Parasailing zu überreden. Als die Polizei eintraf, machte er verwirrte Aussagen, darunter die falsche Behauptung, das Kind sei sein Sohn. Laut Randolph handelte es sich um ein typisches Verhalten während einer manischen Phase seiner Erkrankung. Die Angelegenheit endete mit einer Verurteilung Randolphs wegen Störung des öffentlichen Friedens.

Zwei Jahre später veröffentlichte das Medienunternehmen Explore with Us (EWU) Media ein 14-minütiges Video auf YouTube und Facebook. Es bestand aus Ausschnitten von Polizeikamera- und Sicherheitsaufnahmen des Vorfalls vom August 2021. EWU Media ergänzte die Aufnahmen jedoch mit einer narrativen Stimme, die über die gezeigten Fakten hinausging. So hieß es etwa, Randolph habe „eigentlich Dreck am Stecken“, verberge eine „turbulente Vergangenheit“ und könne „jederzeit rückfällig werden“.

Das Video wurde millionenfach aufgerufen und löste tausende Kommentare aus, darunter Anschuldigungen, Randolph sei ein Pädophiler. Der Anwalt erhielt Hassnachrichten, Drohungen und sogar eine Todesdrohung. Aufgrund der anhaltenden Hetze sah er sich gezwungen, seine Kanzlei zu schließen.

Rechtliche Auseinandersetzung: Diffamierung oder journalistische Freiheit?

Randolph verklagte EWU Media und warf dem Unternehmen vor, durch die falschen und diffamierenden Aussagen in der Stimme-Over-Narration seine Reputation schwer beschädigt zu haben. Besonders problematisch waren Passagen, in denen Randolph als „gestörter Verdächtiger“ bezeichnet wurde, der ein „ekliges Geheimnis“ verberge. Die Narration suggerierte zudem, die polizeiliche Untersuchung sei „krankhaft“ und seine Handlungen sowie die Ermittlungen seien „beunruhigend“, nachdem er sich „gruselig“ Kindern genähert habe.

Besonders brisant: Die Stimme-Over-Narration wurde direkt vor einem Ausschnitt platziert, in dem Randolph von einem Polizisten gefragt wird, ob er sich zu Kindern hingezogen fühle. Zunächst verneinte er dies, gab dann aber auf Nachfrage zu, dass er Kinder als „schöne Geschöpfe Gottes“ betrachte. Diese Aussage wurde im Video mit weiteren diffamierenden Kommentaren kombiniert, darunter die Behauptung, eine anonyme Frau warne vor Randolph als einer „tickenden Zeitbombe“, die jederzeit „rückfällig werden“ könne.

Laut Randolphs Anwälten führten diese Aussagen dazu, dass das Publikum ihn fälschlicherweise als Pädophilen wahrnahm. Die Verteidigung von EWU Media argumentiert jedoch, die Berichterstattung sei journalistisch gerechtfertigt, da sie auf öffentlichen Polizeiaufnahmen basiere. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die zusätzlichen Kommentare als üble Nachrede einzustufen sind oder ob sie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.

Fragen der Beweisführung und Schadensersatz

Das Gericht stellte fest, dass eine vernünftige Jury zu dem Schluss kommen könnte, die Stimme-Over-Narration suggeriere, Randolph habe eine Vorgeschichte der Kindesmisshandlung – eine Aussage, die er vehement bestreitet. Die Frage, ob diese falschen Behauptungen konkreten Schaden verursacht haben, bleibt jedoch umstritten. Während die wahren Teile des Videos (die Polizeiaufnahmen) an sich nicht zu beanstanden seien, könnten die zusätzlichen Kommentare die öffentliche Wahrnehmung entscheidend verfälscht haben.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Dürfen Medienunternehmen in ihrer Berichterstattung über Straftaten zusätzliche, nicht belegte Aussagen einbauen, die das Bild des Beschuldigten verzerren? Und inwieweit sind sie für die Folgen solcher Darstellungen verantwortlich?

Hintergrund: Bipolare Störung und öffentliche Wahrnehmung

Randolphs Anwälte betonen, dass sein Verhalten während des Vorfalls im Park ein typisches Symptom seiner bipolaren Störung war. Manische Episoden können zu impulsivem Handeln und Verwirrung führen. Dennoch wurde sein Fall in der Öffentlichkeit als potenzielle Gefahr für Kinder dargestellt – ein Vorwurf, der sich später als haltlos erwies. Die Kombination aus seiner Erkrankung, den diffamierenden Kommentaren und der viralen Verbreitung des Videos führte zu einer existenzbedrohenden Hetzkampagne.

Experten warnen vor den Gefahren einer solchen Berichterstattung, insbesondere wenn psychische Erkrankungen mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Oft führt dies zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, selbst wenn keine strafbaren Handlungen vorliegen.

Quelle: Reason