Richter Samuel Alito veröffentlichte kürzlich einen Solo-Dissens, der in juristischen Kreisen für Diskussionen sorgt – nicht wegen seines Inhalts, sondern wegen seiner ungewöhnlichen Fußnoten.
Normalerweise folgt die Zitierweise in Gerichtsentscheidungen klaren Regeln: Bei einem einzigen Fußnotenverweis wird ein Asterisk (*) verwendet. Bei zwei oder mehr Fußnoten kommen arabische Ziffern zum Einsatz. Doch Alitos Dissens bricht mit dieser Konvention: Statt nummerierter Fußnoten nutzt er ein Asterisk und ein Dagger (†).
Warum diese Abweichung? Die naheliegendste Erklärung: Da es sich um einen Solo-Dissens handelt, gibt es keine Mehrheitsmeinung, auf die Alito hätte reagieren müssen. Es besteht also kein Bedarf für nummerierte Verweise, die auf Argumente anderer Richter verweisen. Doch warum dann überhaupt Fußnoten?
Möglicherweise wollte Alito bewusst auf bestimmte Quellen oder Anmerkungen hinweisen, ohne sich an die standardisierte Nummerierung halten zu müssen. Oder es handelt sich schlicht um eine individuelle Präferenz des Richters. Eine offizielle Stellungnahme dazu liegt bisher nicht vor.
Die Besonderheit zeigt, wie flexibel juristische Schreibweisen sein können – selbst in einem so formalisierten Bereich wie der Rechtsprechung.