Der Strafprozess gegen den Free-Agent-Wide-Receiver Stefon Diggs hat am Montag begonnen. Der Fall wird am Dienstagmorgen fortgesetzt. Der erste Verhandlungstag umfasste die Auswahl der Geschworenen, die Eröffnungsplädoyers sowie die Aussage der angeblichen Geschädigten Mila Adams.
Adams behauptet, Diggs habe sie im Dezember 2025 geschlagen und anschließend mit einem Arm um ihren Hals gewürgt. Die Eröffnungsplädoyers fielen kurz aus und hinterließen keinen bleibenden Eindruck. Während die Staatsanwaltschaft Diggs der Körperverletzung und Strangulation beschuldigt, bestreiten seine Anwälte die Vorwürfe.
Adams beendete ihre direkte Befragung am Montagnachmittag. Der erste Verhandlungstag endete während ihrer Kreuzvernehmung durch Diggs’ Anwälte.
Wichtige Beobachtungen aus dem Prozess
Basierend auf langjähriger juristischer Erfahrung lassen sich folgende Erkenntnisse aus dem ersten Verhandlungstag ziehen:
- Plausibilität der Aussage: Adams’ Schilderung des Vorfalls wirkt glaubwürdig. Sie erwähnte unter anderem, dass sie während des angeblichen Angriffs urinierte – eine ungewöhnliche, aber nachvollziehbare Detailangabe, die auf eine authentische Schilderung hindeutet.
- Abweichungen vom Thema: Adams versuchte mehrfach, zusätzliche Informationen in ihre Antworten einzubringen. Der vorsitzende Richter wies sie wiederholt an, sich auf die gestellten Fragen zu beschränken. Häufige Ermahnungen können die Glaubwürdigkeit eines Zeugen untergraben.
- Konfrontatives Verhalten: Während der Kreuzvernehmung wirkte Adams oft kämpferisch. Statt einfache Ja-oder-Nein-Fragen zu beantworten, versuchte sie, ihre eigenen Argumente einzubringen. Dies könnte ihre Glaubwürdigkeit schwächen, da sie sich von einer neutralen Zeugin zur Verteidigerin ihrer eigenen Aussage entwickelte.
- Unklare Fragestrategie: Die Kreuzvernehmung wirkte teilweise unstrukturiert. Statt gezielt Punkte zu widerlegen, wurden zu viele Themen angeschnitten. Es fehlte an klaren Linien, die Adams’ Version der Ereignisse direkt infrage stellen.
Ein zentraler Punkt bleibt, ob Stefon Diggs selbst als Zeuge aussagen wird. Er ist dazu nicht verpflichtet. Eine Aussage würde ihn jedoch der Gefahr einer belastenden Kreuzvernehmung durch die Staatsanwaltschaft aussetzen – ein Risiko, das die Verteidigung sorgfältig abwägen muss.
Die Verteidigung wird nun prüfen, ob sich Widersprüche in Adams’ Aussage finden lassen, um eine erfolgreiche Gegenargumentation aufzubauen. Bisher konzentriert sich die Strategie darauf, Inkonsistenzen in anderen Bereichen zu finden, die jedoch wenig mit der eigentlichen Anschuldigung – dem angeblichen Angriff im Dezember 2025 – zu tun haben.