Die American Bar Association (ABA) hat ihre umstrittenen Vorgaben zur Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) für juristische Fakultäten deutlich gelockert. Wie die Wall Street Journal berichtet, wurde der Standard 206 aus den Zulassungsregeln für Law Schools ausgesetzt – eine Regel, die bisher eine „Verpflichtung zu Vielfalt und Inklusion“ verlangte. Doch damit nicht genug: Die ABA lässt nun eine weitere umstrittene Norm, den Standard 303(c), in neuer Interpretation zu.

Neue Auslegung ermöglicht Kritik an DEI als Erfüllung

Standard 303(c) fordert von juristischen Fakultäten, Studierende zweimal vor dem Abschluss in Themen wie Vorurteile, interkulturelle Kompetenz und Rassismus zu unterrichten. Bisher galt dies als Teil der DEI-Politik. Doch nun deutet die ABA an, dass auch Kritik an Diversitätsprogrammen diesen Standard erfüllen kann.

Daniel Thies, Vorsitzender des Rates der ABA-Sektion für juristische Ausbildung, erklärte in einem Leserbrief:

„Die Akkreditierungsstandards der ABA enthalten seit Februar 2025 keine DEI-Vorgaben mehr. Standard 206 wurde damals ausgesetzt, und eine dauerhafte Abschaffung ist für August 2025 geplant. Standard 303(c) verlangt lediglich zwei extracurriculare Sitzungen zu interkultureller Kompetenz – deren Inhalt bleibt den Schulen überlassen. Sie könnten darin sogar die Schäden von DEI-Programmen thematisieren oder die Bedeutung religiöser Freiheit betonen.“

Religiöse Freiheit als Argument gegen DEI

Thies verweist auf eigene Erfahrungen: In Fortbildungen für Anwälte kritisierte er staatliche Anti-Bias-Regeln als verfassungswidrig – und erhielt trotzdem Weiterbildungspunkte. Die ABA scheint nun eine ähnliche Linie zu verfolgen: Eine religiöse Fakultät könnte beispielsweise argumentieren, dass DEI-Programme die religiöse Freiheit einschränken und damit Standard 303(c) erfüllen.

Ob juristische Fakultäten diese Möglichkeit nutzen werden, ist ungewiss. Viele werden vermutlich weiterhin freiwillig DEI-Programme anbieten – selbst ohne rechtliche Verpflichtung. Für die ABA bietet die neue Auslegung jedoch einen strategischen Spielraum in zukünftigen Konflikten mit dem Bildungsministerium.

Hintergrund: Warum die ABA ihre DEI-Politik ändert

  • Wachsende Kritik an übermäßiger politischer Einflussnahme in juristischer Ausbildung
  • Rechtliche Bedenken gegen verpflichtende DEI-Programme in einigen Bundesstaaten
  • Forderung nach mehr akademischer Freiheit und Neutralität

Die Entscheidung der ABA könnte ein Präzedenzfall für weitere Lockerungen in der juristischen Ausbildung sein – oder aber eine neue Debatte über die Rolle von DEI in der Rechtswissenschaft auslösen.

Quelle: Reason