Ein deutscher Selbstständiger hat vor dem Bundesfinanzhof durchgesetzt, dass sein Lamborghini Aventador als betrieblich genutztes Fahrzeug anerkannt wird. Die lokale Steuerbehörde hatte dagegen protestiert – unter anderem wegen unleserlicher Fahrtenbücher. Doch das höchste deutsche Steuergericht folgte der Argumentation des Mannes: Wer bereits einen Ferrari und einen Jeep im Privatbesitz hat, benötigt keinen weiteren Supersportwagen für private Fahrten.

Der Fall: Ein Luxusfuhrpark mit fragwürdiger Buchführung

Der Betroffene, ein selbstständiger Forensiker, verfügte über eine ungewöhnliche Firmenflotte: Neben einem BMW 740d xDrive nutzte er einen Lamborghini Aventador. Beide Fahrzeuge waren geleast und trugen Werbeaufschriften seines Unternehmens – ähnlich einem beschrifteten Transporter, nur deutlich auffälliger und schneller.

Doch die Steuerbehörde zeigte sich skeptisch. Bei einer Prüfung stellte sich heraus, dass die Fahrtenbücher beider Fahrzeuge handschriftlich und unleserlich geführt waren. Ohne belastbare Nachweise zur betrieblichen Nutzung wollte die Behörde den Aventador als privat genutzt einstufen und entsprechend besteuern.

Das Urteil: Ferrari und Jeep als entscheidendes Argument

Der Bundesfinanzhof gab dem Steuerpflichtigen jedoch Recht. Wie das Handwerksblatt berichtet, war das entscheidende Argument: Im Privatbesitz des Mannes befanden sich bereits ein Ferrari 360 Spider und ein Jeep Commander. Damit bestand keine Notwendigkeit, den Lamborghini oder den BMW für private Zwecke zu nutzen.

Zudem stellte das Gericht klar: Selbst bei mangelhafter Führung eines Fahrtenbuchs darf dieses nicht vollständig verworfen werden, wenn die Gesamtumstände für eine betriebliche Nutzung sprechen. Im konkreten Fall diente der Lamborghini als rollende Werbefläche für das Unternehmen – ein Argument, das das Gericht überzeugte, auch wenn es etwas extravagant wirkt.

Was bedeutet das Urteil für Firmenwagen in Deutschland?

Die Botschaft ist klar: In Deutschland lässt sich eine Firmenflotte nach eigenen Vorstellungen zusammenstellen – vorausgesetzt, man führt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und besitzt ein weniger auffälliges Fahrzeug für den Alltag. Wer also einen Supersportwagen als Betriebsfahrzeug nutzen möchte, sollte neben einem Ferrari im Privatbesitz auch ein praktisches Auto für den Einkauf oder die Fahrt zur Arbeit vorweisen können.

Unterschiede zu den USA: Warum dort der Lamborghini nicht durchkommt

Während das Urteil in Deutschland eine Erleichterung für Selbstständige und Unternehmen darstellt, wäre eine ähnliche Regelung in den USA kaum möglich. Das IRS (US-Steuerbehörde) setzt klare Grenzen: Fahrzeuge unter 2.722 kg fallen unter die sogenannten Luxury Auto Caps. Die maximalen Abschreibungen für solche Fahrzeuge betragen im ersten Jahr nur etwa 20.000 US-Dollar. Schwerere Fahrzeuge wie der Ford F-150 oder der Chevrolet Suburban können dagegen deutlich höhere Abschreibungen geltend machen – was erklärt, warum in den USA eher Pick-ups und SUVs als Firmenwagen genutzt werden.

Hinweis: Dieser Artikel behandelt steuerliche Aspekte von Firmenwagen. Bei konkreten steuerlichen Fragen sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

Quelle: CarScoops