Ein weiterer Rückschlag für Donald Trump: Ein US-Bundesgericht hat seinen Versuch gestoppt, das Wall Street Journal wegen angeblicher Verleumdung zu verklagen. Richter Darrin Gayles urteilte am Mittwoch, dass Trump keine Beweise für „aktuelle Boshaftigkeit“ (actual malice) vonseiten der Zeitung sammeln dürfe. Er bezeichnete den Antrag als „unzulässig“ und warnte vor der Gefahr „teurer, aber grundloser Klagen“.
„Somit wäre es genau die Art von Verfahren, die der Elfte Gerichtsbezirk als ‚teure, aber aussichtslose Klage‘ kritisiert hat“, schrieb Gayles in seiner Begründung.
Trump hatte die Zeitung im Juli 2025 verklagt, nachdem das Wall Street Journal berichtet hatte, er habe Jeffrey Epstein einen Brief und eine explizite Zeichnung in ein Geburtstagsalbum geschickt. Trump bestritt die Darstellung und behauptete, der Bericht sei verleumderisch. Im April wies Gayles die Klage zunächst ab, da Trump keine plausiblen Beweise für vorsätzliche Falschdarstellung vorlegen konnte. Allerdings erlaubte er Trump, eine überarbeitete Beschwerde einzureichen – was dieser tat.
Doch nun darf Trump den Beweissicherungsprozess nicht nutzen, um Belege für eine Verleumdung zu sammeln. Gayles ließ zwar theoretisch die Möglichkeit offen, dass Trump eine weitere überarbeitete Klage einreicht, doch die Chancen darauf gelten als gering. Denn bereits im September veröffentlichte der House Oversight Committee Materialien aus Epsteins Nachlass – darunter auch Trumps Zeichnung im Geburtstagsalbum.
Parallel dazu eskaliert der Konflikt zwischen Trump und dem Wall Street Journal weiter: Diese Woche forderte das Justizministerium unter Trump die Herausgabe von Informationen über Journalisten des Blatts, die angeblich geheime Dokumente zum Iran-Krieg an die Öffentlichkeit gebracht haben sollen. Der Verlag Dow Jones bezeichnete dies als „Angriff auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit“.
Trumps fortgesetzte Angriffe auf kritische Medien – insbesondere das Wall Street Journal – sind nicht nur ein Verstoß gegen die Pressefreiheit, sondern auch rechtlich fragwürdig.