Die Europäische Kommission hat Meta am Mittwoch vorgeworfen, gegen die strengen EU-Digitalvorschriften zu verstoßen. Demnach habe der Konzern keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um Kinder unter 13 Jahren von Facebook und Instagram fernzuhalten. Zudem mangele es an wirksamen Systemen, um Accounts von Minderjährigen zu identifizieren und zu löschen, sobald diese eröffnet wurden.

Meta selbst gibt ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung seiner Plattformen vor. Doch die EU beanstandet nicht nur den Zugang von Kindern, sondern auch die unzureichende Risikobewertung, der diese durch altersunangemessene Inhalte ausgesetzt sind.

Meta widerspricht den Vorwürfen und verweist auf bestehende Maßnahmen zur Altersprüfung und Kontenlöschung. In einer Stellungnahme heißt es:

"Die Altersbestimmung ist eine branchenweite Herausforderung, die eine branchenweite Lösung erfordert. Wir werden weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten und nächste Woche weitere Schritte vorstellen."

Hintergrund ist der Digital Services Act (DSA), der Tech-Konzerne verpflichtet, ihre Plattformen sicherer zu gestalten und Nutzer besser zu schützen. Die EU ermittelt seit 2024 gegen Meta und sieht in den Vorwürfen einen Verstoß gegen diese Regeln.

Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, betonte:

"Die DSA verlangt, dass Plattformen ihre eigenen Regeln auch umsetzen: Nutzungsbedingungen dürfen keine leeren Worte bleiben, sondern müssen konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer – insbesondere von Kindern – nach sich ziehen."

Meta hat nun die Möglichkeit, zu den vorläufigen Feststellungen Stellung zu nehmen, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung trifft. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.