Das US-Justizministerium hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die bundesweite Sammlung von Wählerdaten durch die Bundesregierung rechtfertigt. Die darin enthaltene Argumentation stößt jedoch auf massive Kritik – sowohl von Gerichten als auch von Wahlbehörden.

Rechtliche Begründung des Justizministeriums

Laut dem am Dienstag veröffentlichten Gutachten des Office of Legal Counsel ist die Wahlverwaltung zwar grundsätzlich Sache der Bundesstaaten. Dennoch beansprucht die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für ihre Überwachungsmaßnahmen. Als rechtliche Stütze dient dabei ein Passus des Civil Rights Act von 1960, der Wahlbehörden verpflichtet, Wählerverzeichnisse 22 Monate nach einer Wahl aufzubewahren, um mögliche Verstöße gegen Bürgerrechte zu untersuchen.

Das Gutachten deutet diese Regelung so, dass der Generalstaatsanwalt auf schriftliche Anfrage Kopien dieser Unterlagen anfordern darf. Zudem verweist das Dokument auf weitere Bundesgesetze wie den Help America Vote Act, den National Voter Registration Act und den Voting Rights Act. Diese Gesetze würden die Staaten verpflichten, Wahlsysteme zu modernisieren, Barrierefreiheit zu gewährleisten und Wählerverzeichnisse von unrechtmäßig eingetragenen Personen zu bereinigen.

Besonders umstritten ist die Behauptung, bereits der Verdacht, dass sich nicht wahlberechtigte Ausländer in Wählerverzeichnissen befinden könnten, rechtfertige die bundesweite Datenerhebung und den Datenaustausch mit Einwanderungsbehörden. Das Gutachten argumentiert:

„Da nicht wahlberechtigte Ausländer kein Wahlrecht besitzen, sind diese allgemein geltenden Gesetze auch dann anwendbar, wenn sich ein illegaler Ausländer in einem Wählerverzeichnis eines Bundesstaates befindet.“

Gerichte lehnen Position der Regierung ab

Mehrere Bundesgerichte haben diese Rechtsauffassung bereits zurückgewiesen. In mindestens sechs Klagen, die vom Justizministerium und dem Heimatschutzministerium eingereicht wurden, um Staaten zur Zusammenarbeit zu zwingen, wurden die Anträge abgewiesen. Zudem zeigen offizielle Überprüfungen, Nachzählungen und Audits in den Bundesstaaten, dass die Zahl der nicht wahlberechtigten Ausländer in Wählerverzeichnissen – und erst recht die Zahl derer, die tatsächlich wählen – verschwindend gering ist.

David Becker, Geschäftsführer des Center for Election Innovation and Research und ehemaliger leitender Prozessanwalt im Wahlrechtsbereich des Justizministeriums, kommentierte die Veröffentlichung des Gutachtens scharf:

„Sechs Gerichte – darunter zwei vom amtierenden Präsidenten ernannte Richter – halten diese ‚Rechtsauffassung‘ für wertlos.“

Auch Sarah Copeland Hanzas, Secretary of State von Vermont, äußerte sich gegenüber CyberScoop abfällig:

„Das Gutachten ist nicht einmal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist – geschweige denn die Elektronen, die benötigt werden, um 41 Seiten Unsinn zu speichern und zu übertragen.“

Wahlbeamte wehren sich gegen Bundesforderungen

Die meisten Wahlbehörden der Bundesstaaten widersetzen sich den Forderungen der Bundesregierung. Kris Warner, Secretary of State von West Virginia, erklärte kürzlich in einem Interview mit CyberScoop, dass er keine zusätzlichen Daten herausgeben werde:

„Wenn sie die Daten wollen, können sie sie kaufen: Für 500 Dollar kann sich jeder die staatliche Wählerliste besorgen. Persönliche Daten erhalten sie jedoch nicht.“

Warner verwies dabei auf die geltenden Landesgesetze, die den Schutz personenbezogener Daten regeln. Auch andere Bundesstaaten wie Kalifornien und New York haben bereits signalisiert, dass sie die Forderungen der Bundesregierung ignorieren werden.

Fazit: Politische Instrumentalisierung oder rechtliche Notwendigkeit?

Während die Trump-Administration das Gutachten als notwendigen Schritt zur Sicherung der Wahlintegrität darstellt, sehen Kritiker darin einen weiteren Versuch, die Autonomie der Bundesstaaten in Wahlangelegenheiten zu untergraben. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung bleibt die Frage, ob die bundesweite Datenerhebung tatsächlich der Bekämpfung von Wahlbetrug dient – oder ob sie vor allem politische Ziele verfolgt.

Quelle: CyberScoop