Der Oberste Gerichtshof Oklahomas hat in einem Urteil vom Dienstag entschieden, dass der Anwalt Barlean seine Zulassung verliert. Grundlage sind zwei Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt gegen eine frühere Partnerin.
Am 5. Januar 2023 gestand Barlean zwei Vergehen der häuslichen Körperverletzung ein. Die Vorwürfe gehen auf zwei Vorfälle zurück:
- Im August 2021 würgte er die Frau während eines Streits, bis sie ihm ihre Autoschlüssel aushändigte. Daraufhin wurde er wegen eines Schwerverbrechens angeklagt und vor Gericht gestellt.
- Am 2. Dezember 2022, während einer weiteren Auseinandersetzung, stieß er die Frau eine Treppe hinab und verletzte sie am Arm. Er wurde erneut festgenommen und wegen eines Vergehens angeklagt.
Im Rahmen einer Bewährungsvereinbarung wurden die ursprünglichen Anklagen auf Vergehen reduziert. Barlean stimmte einer bewährten Bewährung mit Auflagen zu, darunter Schadensersatz, gemeinnützige Arbeit, ein Interventionsprogramm, Anti-Aggressionskurse sowie eine Alkohol- und Drogenberatung. Diese Auflagen erfüllte er jedoch nicht.
Am 30. September 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Beschleunigung der Bewährung. Barlean bekannte sich am 22. November 2024 in diesem Verfahren für nicht schuldig. Beide Vergehen wurden zu Verurteilungen umgewandelt, und er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bereits im Mai 2024 hatte das Gericht eine vorläufige Suspendierung verhängt und Barlean aufgefordert, Gründe vorzubringen, warum keine endgültige Disziplinarmaßnahme verhängt werden sollte. In seiner Stellungnahme behauptete er, eine unrechtmäßige Verhaftung und Hausdurchsuchung aus dem Jahr 2021 – die nicht mit den aktuellen Vorwürfen zusammenhingen – habe ihn auf einen „dunklen, selbstzerstörerischen Pfad“ geführt. Er reichte eine Kopie einer Bürgerrechtsklage ein, die er wegen der angeblich illegalen Durchsuchung und Inhaftierung eingereicht hatte. Darin machte er die Opfer in beiden Fällen für seine Probleme verantwortlich.
Barlean behauptete zudem, er habe in Oklahoma kaum als Anwalt gearbeitet und sei bereits in den 2010er-Jahren aus der Rechtsberatung ausgeschieden. Er argumentierte, eine Suspendierung oder Disziplinarmaßnahme sei sinnlos, da er nicht mehr als Anwalt tätig sei.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Es betonte, dass häusliche Gewalt einen schweren Verstoß gegen die ethischen Pflichten eines Anwalts darstelle und nicht toleriert werde. Die Verurteilungen und die Umstände zeigten, dass Barlean trotz seiner Bewährungsmöglichkeiten die Auflagen nicht erfüllt habe und weiterhin gewalttätiges Verhalten an den Tag legte.
„Die Vorfälle belegen ein Muster gewalttätigen Verhaltens, das mit den Grundsätzen des Anwaltsberufs unvereinbar ist.“
Das Urteil unterstreicht die Null-Toleranz-Politik gegenüber Anwälten, die sich an häuslicher Gewalt beteiligen, unabhängig von ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit.