Die Trump-Administration kündigt regelmäßig an, die Staatsbürgerschaft von US-Bürgern entziehen zu wollen. Doch was steckt hinter diesen Plänen? Laut einem Bericht der New York Times vom vergangenen Wochenende plant das Justizministerium, bei über 300 eingebürgerten US-Bürgern den Entzug der Staatsbürgerschaft einzuleiten. Dies wäre der größte Einzelvorstoß dieser Art in der modernen Geschichte der USA.
Jeder Angriff auf die Integrität der amerikanischen Staatsbürgerschaft ist besorgniserregend. Solche Ankündigungen lösen regelmäßig heftige Reaktionen bei Kritikern des Präsidenten aus. Doch wie viel Macht hat die Regierung tatsächlich, wenn es um die Aberkennung der Staatsbürgerschaft geht?
Was die Verfassung erlaubt – und was nicht
Zunächst einmal: Die Trump-Administration kann keine natürlichen US-Bürger – also Personen, die durch Geburt auf US-Territorium oder durch Abstammung von US-Bürgern die Staatsbürgerschaft erhalten haben – entziehen. Der 14. Zusatzartikel der Verfassung, der 1869 während der Reconstruction-Ära verabschiedet wurde, garantiert die Staatsbürgerschaft für alle in den USA Geborenen und schützt sie vor willkürlichen Aberkennungen.
Doch selbst bei eingebürgerten Bürgern gibt es enge rechtliche Grenzen. Die Möglichkeiten der Denaturalisierung sind seit Jahrzehnten klar geregelt. So kann die Staatsbürgerschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden, etwa wenn jemand:
- sich in einem fremden Staat naturalisieren lässt;
- einen Treueeid auf einen fremden Staat leistet;
- in den Streitkräften eines fremden Staates dient;
- für eine ausländische Regierung arbeitet, für die nur deren Staatsbürger zugelassen sind;
- an einer ausländischen Wahl oder Volksabstimmung teilnimmt;
- einen fremden Pass als Staatsbürger nutzt;
- vor einem Konsularbeamten im Ausland auf die US-Staatsbürgerschaft verzichtet;
- im Kriegsfall desertiert und dafür verurteilt wird;
- als eingebürgerter Bürger für zwei Jahre in seinem Herkunftsland lebt und dadurch dessen Staatsbürgerschaft erwirbt;
- als eingebürgerter Bürger für drei Jahre in seinem Herkunftsland lebt.
Historische Präzedenzfälle zeigen enge Grenzen
Die rechtlichen Hürden für den Entzug der Staatsbürgerschaft sind hoch. Bereits in den 1910er-Jahren, während der ersten Roten Angst, versuchte die Regierung von Woodrow Wilson, die Staatsbürgerschaft der russisch-amerikanischen Anarchistin Emma Goldman zu entziehen. Ihr wurde vorgeworfen, durch die Heirat mit einem eingebürgerten Russen die Staatsbürgerschaft erschlichen zu haben. Goldman akzeptierte 1919 die Abschiebung in die neu gegründete Sowjetunion, um einer Aberkennung zu entgehen.
In den 1930er-Jahren reagierte der Kongress mit dem Nationality Act von 1940 auf solche Praktiken. Das Gesetz fasste die bestehenden Regelungen zusammen und definierte klar, unter welchen Umständen die Staatsbürgerschaft verloren gehen kann. Der Supreme Court bestätigte später, dass diese Bedingungen eng auszulegen sind.
Trumps Angriffe auf das Geburtsrecht
Neben den geplanten Aberkennungen von eingebürgerten Bürgern hat Trump in der Vergangenheit auch das Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft infrage gestellt. Der 14. Zusatzartikel garantiert diese Regelung seit 1869. Doch Trump argumentiert, sie fördere illegale Einwanderung und solle abgeschafft werden. Bisher blieb dies jedoch eine rhetorische Attacke ohne konkrete legislative Umsetzung.
Experten warnen, dass solche Vorstöße nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig sind, sondern auch die Grundfesten des amerikanischen Rechtsstaats erschüttern könnten. Die aktuelle Debatte zeigt einmal mehr, wie umstritten die Frage der Staatsbürgerschaft in den USA ist – und wie begrenzt die Macht der Regierung, sie zu entziehen.