Ein Gremium des US-Berufungsgerichts für den ersten Bezirk hat gestern eine einstweilige Verfügung eines Bezirksgerichts ausgesetzt, die New Hampshire dazu verpflichtet hätte, ein Fahrzeug-Emissionskontrollprogramm beizubehalten, um den bundesweiten Clean Air Act zu erfüllen. Wie bereits an anderer Stelle erläutert, verstieß die ursprüngliche Anordnung des Gerichts gegen das Anti-Commandeering-Prinzip – obwohl der Bundesstaat dies nicht explizit geltend gemacht hatte.

Die nicht unterzeichnete Entscheidung (vertreten durch Oberster Richter Barron sowie die Richter Aframe und Dunlap) kam zu dem Schluss, dass New Hampshire wahrscheinlich in der Sache obsiegen wird – allerdings ohne zu bestätigen, dass die Anordnung gegen das Anti-Commandeering-Prinzip verstößt. Stattdessen stellte das Gericht fest, dass die Klägerin Gordon-Darby vorschnell eine Verletzung des Clean Air Act geltend gemacht hatte. Der Bundesstaat hatte das Emissionskontrollprogramm bereits per Gesetz abgeschafft, bevor die Klage eingereicht wurde. Zwar erlaubt die Rechtsprechung Bürgerklagen bei vergangenen oder gegenwärtigen Verstößen, doch das Bezirksgericht hatte im Grunde eine Klage sowie eine einstweilige Verfügung für rein zukünftige Verstöße zugelassen.

Da New Hampshire voraussichtlich in der Sache erfolgreich sein wird, folgerte das Berufungsgericht leicht, dass die einstweilige Verfügung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde, indem sie den Bundesstaat zwingt, ein Programm durchzusetzen, das die Legislative bereits abgeschafft hat. Zudem sei der Nutzen für Gordon-Darby spekulativ, da die Fortführung des Programms keine Garantie für die Vergabe des lukrativen Vertrags bedeuten würde.

Schade, dass das Gericht die Argumente New Hampshires zum Anti-Commandeering-Prinzip oder andere föderale Aspekte nicht weiter prüfte – allerdings nachvollziehbar. Die Klage von Gordon-Darby war ein offensichtlicher Versuch, einen lukrativen Vertrag zu sichern, den der Bundesstaat rechtmäßig gekündigt hatte. Solche Taktiken sind oft rechtlich fragwürdig.

Möglicherweise in Erwartung der Entscheidung des Berufungsgerichts lehnte das Bezirksgericht am Mittwoch den ebenfalls dreisten Antrag Gordons-Darbys ab, New Hampshires Beamte wegen Missachtung des Gerichts zu bestrafen und Sanktionen zu verhängen. Der Bezirksrichter schien seine Haltung zu überdenken, als es darum ging, Staatsbeamte für die Weigerung zu bestrafen, Gesetze umzusetzen, zu deren Verabschiedung die Bundesregierung keine Befugnis hat.

Rechtlich gesehen bleibt New Hampshires Berufung anhängig, doch der Ausgang des Verfahrens scheint nunmehr klar zu sein.

Quelle: Reason