Ein 10-jähriger Hockey-Spieler und seine Eltern scheiterten mit ihrem Versuch, einen anonymen Video-Uploader wegen vorsätzlicher seelischer Misshandlung zu verklagen. Das Illinois Appellate Court bestätigte am Freitag die Entscheidung eines Vorinstanzen-Gerichts, das die Klage abwies.
Emotionaler Zusammenbruch nach verlorener Partie
Im November 2023 verpasste der Junge im entscheidenden Penalty-Schießen ein Tor und verlor damit das Spiel für sein Team. Sein emotionaler Ausbruch auf dem Eis wurde von einem anonymen YouTube-Nutzer namens "FunnyIllinoisHockey" gefilmt und als "TI Tantrum" hochgeladen. Das Video zeigte den Jungen, wie er schrie, seinen Schläger, Handschuhe und Helm wegwarf und schließlich zu Boden stürzte. Die Hintergrundmusik untermalte die Szene mit dem Song "Tantrum" von Madeline The Person.
Laut Klageschrift wurde das Video zwischen November 2023 und April 2024 mehrfach erneut hochgeladen, nachdem es gelöscht worden war. Es verbreitete sich in der kleinen Hockey-Community und führte zu Mobbing, sozialer Ausgrenzung und psychischen Belastungen für den Jungen und seine Eltern.
Klage wegen seelischer Misshandlung und Datenschutz
Die Eltern des Jungen verklagten den anonymen Uploader auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher seelischer Misshandlung, Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und Verleumdung. Sie vermuteten, dass der Uploader ein 23-jähriger Trainer einer rivalisierenden Mannschaft war, der das Video gezielt nutzte, um Nachwuchsspieler für sein eigenes Team zu werben und von der Mannschaft des Jungen fernzuhalten.
Das zuständige Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar bestätigte es, dass der Junge und seine Eltern unter den Folgen des Videos litten, doch das Verhalten des Uploaders erfüllte nach Ansicht der Richter nicht die Voraussetzungen für eine vorsätzliche seelische Misshandlung. Laut Urteil muss für eine solche Klage nachgewiesen werden, dass das Verhalten des Beklagten extrem und empörend war, mit der Absicht, schwere seelische Schäden zu verursachen, oder dass der Beklagte wusste, dass sein Handeln mit hoher Wahrscheinlichkeit zu solchen Schäden führen würde.
"Extrem und empörend ist ein Verhalten nur, wenn es über bloße Beleidigungen, Kränkungen oder Belästigungen hinausgeht. Bloße Unhöflichkeiten oder Trivialitäten reichen nicht aus, um eine Haftung zu begründen."
Gericht: Video-Upload keine gezielte Schädigung
Das Gericht betonte, dass das bloße Hochladen eines emotionalen Moments eines Minderjährigen nicht automatisch als vorsätzliche Schädigung gewertet werden kann. Selbst wenn das Video unangenehme Folgen hatte, sei das Verhalten des Uploaders nicht so schwerwiegend, dass es als extrem und empörend eingestuft werden könne. Die Kläger hätten zudem nicht ausreichend dargelegt, dass der Uploader mit der Absicht handelte, den Jungen oder seine Familie gezielt zu schädigen.
Die Richter hoben hervor, dass die Verbreitung des Videos zwar unangemessen und unangenehm war, aber nicht die Schwelle für eine vorsätzliche seelische Misshandlung erreichte. Die Klage wurde daher in allen Punkten abgewiesen, mit Ausnahme des Anspruchs auf Offenlegung der Identität des Uploaders, der jedoch ebenfalls abgelehnt wurde.
Hintergrund: Streit um Anonymität im Internet
Der Fall wirft erneut Fragen zur Anonymität im Internet und den Grenzen der Meinungsfreiheit auf. Während die Kläger argumentierten, das Video habe ihre Privatsphäre verletzt und gezielt Schaden angerichtet, betonten die Richter die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Sie wiesen darauf hin, dass nicht jedes unangenehme oder peinliche Video automatisch eine rechtliche Grundlage für eine Klage bietet.