Der Senatsausschuss für Banken hat für den 14. Mai eine Abstimmung über den CLARITY Act angesetzt. Damit erhält das seit Monaten blockierte Gesetz zur Regulierung von Kryptomärkten erstmals eine realistische Chance auf eine Verabschiedung im Ausschuss. Bisher war der Entwurf nur in geheimen Verhandlungen diskutiert worden.
Die öffentliche Anhörung markiert einen entscheidenden Schritt: Die Senatoren müssen nun öffentlich über strittige Punkte wie Stablecoin-Anreize und Ethikregeln abstimmen. Ein zentraler Konfliktpunkt ist die von den Senatoren Thom Tillis und Angela Alsobrooks ausgehandelte Kompromissformulierung zu Stablecoin-Erträgen. Diese sieht vor, dass passive Reservehaltung von Stablecoins keine zinsähnlichen Erträge abwerfen darf, während Belohnungen für aktive Nutzung erlaubt bleiben sollen.
Die Krypto-Branche begrüßt diese Differenzierung, da sie Kundenanreize und Transaktionsbelohnungen schützen würde. Bankenverbände hingegen warnen vor einem „Zinsloch“ und fürchten, dass Stablecoins mit attraktiven Erträgen Einlagen von traditionellen Banken abziehen könnten. Dies würde die Finanzierungsbasis für Hypotheken, Kredite an kleine Unternehmen und Agrarkredite gefährden, so die Argumentation.
In einem Schreiben vom 8. Mai, angeführt von der American Bankers Association, forderten die Banken eine Verschärfung der Regelungen. Sie warnen davor, dass Krypto-Firmen durch Belohnungsprogramme und Loyalitätsanreize faktisch zinsähnliche Produkte anbieten könnten – ohne die strengen Auflagen von Banken zu erfüllen.
Lorrie Trogden, Präsidentin der Arkansas Bankers Association, betonte, dass Stablecoins nicht über die gleichen Schutzmechanismen und gemeinnützigen Kreditfunktionen verfügen wie Bankeinlagen. Sie warnte vor einem massiven Abfluss von Einlagen zugunsten von Stablecoins.
Der CLARITY Act gilt als eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Krypto-Branche in Washington. Er soll einen bundesweiten Rechtsrahmen für digitale Vermögenswerte schaffen, der unter anderem die Klassifizierung von Tokens, die Aufsicht über Handelsaktivitäten und die Regulierung von Intermediären regelt. Sollte der Ausschuss dem Entwurf zustimmen, müsste dieser noch mit den Ergebnissen des Senatsausschusses für Landwirtschaft abgestimmt werden, bevor er dem Plenum vorgelegt werden kann.
Die kommende Abstimmung zeigt, dass die Verhandlungsführer trotz anhaltender Meinungsverschiedenheiten Fortschritte erzielt haben. Dennoch bleiben zentrale Fragen ungeklärt – insbesondere die Balance zwischen Innovation und Verbraucherschutz.