Der von Ex-Präsident Donald Trump ernannte Vorsitzende der US-Funkaufsichtsbehörde FCC, Brendan Carr, hat der beliebten ABC-Talkshow „The View“ mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Der Grund: Die Moderatorinnen des Formats kritisieren Trump und seine Politik regelmäßig scharf. Carr wirft dem Sender vor, durch die politische Ausrichtung gegen die „Equal-Time“-Regel zu verstoßen – und droht nun, die seit Jahrzehnten bestehende Ausnahme für Talkshows wie „The View“ zu streichen.

ABC hat darauf mit einer offiziellen Beschwerde beim FCC reagiert. In dem am Freitag eingereichten Antrag argumentiert der Sender, dass Carrs Vorstoß einen klaren Verstoß gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung darstelle. Dieser schützt die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen, einschließlich Meinungs- und Nachrichtensendungen. ABC wird dabei von Paul Clement vertreten, einem renommierten Verfassungsrechtler, der unter Präsident George W. Bush als Solicitor General diente.

„Equal-Time“-Regel: Warum sie Talkshows nicht treffen sollte

Die „Equal-Time“-Regel (47 USC 315) besagt, dass TV- und Radiosender, die einem Kandidaten für ein öffentliches Amt Sendezeit einräumen, allen anderen Kandidaten für dasselbe Amt ebenfalls gleiche Möglichkeiten bieten müssen. Eine strikte Anwendung dieser Regel hätte jedoch verheerende Folgen für die Berichterstattung: Würde ein Sender etwa den Spitzenkandidaten für das Gouverneursamt in Kalifornien interviewen, müsste er auch den 60 anderen Kandidaten auf dem Wahlzettel berücksichtigen.

Um solche absurden Szenarien zu vermeiden, führte der US-Kongress 1959 eine „bona-fide-News-Ausnahme“ ein. Diese befreit bestimmte Formate von der „Equal-Time“-Pflicht, darunter:

  • Echte Nachrichtensendungen („bona fide newscasts“)
  • Echte Nachrichteninterviews („bona fide news interviews“)
  • Dokumentationen, sofern der Kandidatenauftritt nur nebensächlich ist
  • Live-Berichterstattung über aktuelle Ereignisse wie Parteitage

Seit 1984 gewährt die FCC auch Talkshows wie „The View“ diese Ausnahme. Damals wurde erstmals die Sendung „The Phil Donahue Show“ von der Regel ausgenommen. Später folgten weitere Formate wie „Geraldo“, „Sally Jessy Raphael“, „Later With Bob Costas“, „The Jerry Springer Show“, „The Howard Stern Show“ und „The Tonight Show“. 2002 wurde auch „The View“ in die Liste aufgenommen – basierend auf einem dreistufigen Test, der seit Jahrzehnten angewandt wird. Dieser prüft, ob eine Sendung regelmäßig ausgestrahlt wird, ob die Inhalte von den Produzenten kontrolliert werden und ob die Entscheidungen auf journalistischer Relevanz beruhen.

Carrs Vorstoß: Ein Angriff auf die Pressefreiheit?

Brendan Carr stellt diesen etablierten Rahmen nun infrage. Im Januar schrieb er auf der Plattform X (ehemals Twitter):

„Jahrzehntelang gingen etablierte TV-Netzwerke davon aus, dass ihre spätabendlichen oder tageszeitlichen Talkshows als ‚bona-fide-News-Programme‘ gelten – selbst wenn sie aus rein parteipolitischen Motiven agierten. Heute hat die FCC sie an ihre Pflicht erinnert, allen Kandidaten gleiche Sendezeiten einzuräumen.“

Als „Erinnerung“ veröffentlichte die FCC eine öffentliche Bekanntmachung, in der sie angeblich Klarstellungen zur Anwendung der „Equal-Time“-Regel und der News-Ausnahme für TV-Sender veröffentlichte – darunter auch für spätabendliche und tageszeitliche Talkshows. Carr deutet damit an, dass er die Ausnahme für Talkshows wie „The View“ streichen könnte.

Experten warnen vor gefährlichem Präzedenzfall

ABCs Anwälte, angeführt von Paul Clement, argumentieren, dass eine solche Kehrtwende der FCC tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfe. Clement betont, dass die „Equal-Time“-Regel selbst bereits „grundlegende Fragen zur Meinungsfreiheit“ aufwerfe. Eine Rücknahme der Ausnahme für Talkshows würde diese Probleme verschärfen und die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen massiv einschränken.

Medienrechtler und Journalistenverbände zeigen sich alarmiert. Sie befürchten, dass Carrs Vorstoß ein gefährlicher Präzedenzfall sein könnte – mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesamte US-Medienlandschaft. Sollte die FCC die Ausnahme für Talkshows streichen, könnten Sender gezwungen sein, ihre Formate radikal zu ändern oder sogar einzustellen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Auseinandersetzung wirft zudem grundsätzliche Fragen auf: Darf eine Regulierungsbehörde wie die FCC politische Meinungsäußerungen in Talkshows unterbinden? Und wo endet die staatliche Kontrolle über die Inhalte privater Medienunternehmen?

Quelle: Reason