Ein US-Gericht hat entschieden, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des US-Innenministeriums seine Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung weiterverfolgen darf. Der Fall McVeigh v. Kelly, entschieden von Chief Judge Allen Winsor (M.D. Fla.), betrifft einen Finanzverwalter, der nach der Ermordung des konservativen Aktivisten Charlie Kirk kritische Social-Media-Posts veröffentlichte.
Kritische Posts nach Kirk-Ermordung
Der Kläger, im Folgenden als McVeigh bezeichnet, arbeitete als Finanzverwalter für das Innenministerium. Kurz nach der Ermordung von Charlie Kirk veröffentlichte er auf seinem privaten Instagram-Account ein Foto von Kirk mit der Bildunterschrift: „Zumindest dieser Rassist hat nicht nur ein Ohr verloren. Wo waren all die Guten mit Waffen? GEDANKEN UND GEBETE. LASST UNS DAS NICHT POLITISCH MACHEN usw.“
Der Account war privat und nur für Freunde zugänglich. Zudem änderte McVeigh sein Facebook-Profilbild in ein Zitat mit der Aussage: „Nicht die amerikanische Regierung bittet uns, uns den Tod von Menschen zu wünschen.“ Dieses Foto war öffentlich sichtbar, identifizierte jedoch weder McVeigh noch seinen Arbeitgeber.
Interne Meldung und Kündigung
Ein Bekannter konfrontierte McVeigh mit den Posts und warf ihm vor, den Tod von Menschen zu wünschen, die Kirks Ansichten teilten. McVeigh entfernte daraufhin einen Satz aus seinem Post, um den Ton zu entschärfen. Fünf Tage nach der Ermordung erhielt er einen Kündigungsbrief von der Personalabteilung, in dem es hieß, die Entlassung habe „etwas mit Charlie Kirk … einem Post, den Sie gemacht haben, oder so etwas zu tun“.
Kurz darauf entdeckte McVeigh einen öffentlichen Instagram-Account, der seinen Facebook-Post, seinen Instagram-Post und sein LinkedIn-Profil veröffentlichte. Der Account enthielt zudem eine Kopie einer internen Mitteilung an das Innenministerium über McVeighs Posts. McVeigh vermutet, dass der Bekannte seine Posts gemeldet hatte.
Erste-Amendment-Klage: Gericht sieht ausreichende Begründung
McVeigh reichte eine Klage wegen Verletzung seiner Meinungsfreiheit ein. Um mit dieser Klage Erfolg zu haben, muss er nachweisen, dass:
- seine Posts als Privatperson erfolgten und eine öffentliche Angelegenheit betrafen,
- seine Meinungsfreiheit gegenüber den Interessen des Arbeitgebers überwog (basierend auf dem Pickering-Test),
- seine Posts die Kündigung verursachten.
Das Innenministerium bestreitet diese Punkte nicht direkt, konzentriert sich jedoch allein auf den zweiten Punkt – die Abwägung nach Pickering. Da das Ministerium keine Argumente zu den ersten beiden Punkten vorbrachte, geht das Gericht davon aus, dass McVeigh diese ausreichend dargelegt hat.
Pickering-Test: Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Dienstpflichten
Der Pickering-Test dient dazu, die Interessen des Arbeitnehmers an der Meinungsäußerung mit den Interessen des Arbeitgebers an der effizienten Erfüllung öffentlicher Aufgaben abzuwägen. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- ob die Äußerung die Fähigkeit des Arbeitgebers beeinträchtigt, seine Aufgaben effizient zu erfüllen,
- Art, Zeitpunkt und Ort der Äußerung,
- der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die Klage ausreichende Fakten enthält, um eine plausible Abwägung zu ermöglichen. Obwohl der Pickering-Test oft eine detaillierte Prüfung erfordert, die nicht in der Phase der Klageabweisung entschieden werden kann, reicht die vorliegende Darstellung aus, um die Klage fortzuführen.
„Der Pickering-Test zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Arbeitnehmers an der Äußerung zu öffentlichen Angelegenheiten und dem Interesse des Arbeitgebers an der effizienten Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu finden.“
Nächste Schritte im Verfahren
Das Gericht entschied, dass McVeighs Klage ausreichend begründet ist, um weiterverfolgt zu werden. Ob seine Äußerungen tatsächlich durch das Erste Amendment geschützt sind und ob die Kündigung gerechtfertigt war, muss nun in weiteren Verfahrensschritten geklärt werden.