Seit dem Kauf des Chemiekonzerns Monsanto im Jahr 2018 hat der deutsche Pharmakonzern Bayer Milliarden für die Beilegung von Klagen zurückgestellt. Grund sind Vorwürfe, dass der Wirkstoff Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup Krebs und andere Gesundheitsschäden verursacht. Mehr als 100.000 Kläger in den USA werfen dem Unternehmen vor, sie nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt zu haben.

Im Februar einigte sich Bayer auf einen Vergleich über 7,25 Milliarden US-Dollar zur Beilegung einer Sammelklage. Doch ein Fall erreichte den Supreme Court: John Durnell verklagte Monsanto 2019, nachdem bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert wurde. Er führte dies auf jahrzehntelangen Umgang mit Roundup in seinem Wohngebiet zurück. Ein Geschworenengericht in Missouri verurteilte Monsanto 2023 zur Zahlung von 1,25 Millionen US-Dollar Schadensersatz, da das Unternehmen seiner Warnpflicht nicht nachgekommen sei. Bayer bestreitet die Vorwürfe und geht weiterhin in Berufung.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob staatliche Warnhinweise über die Vorgaben der US-Umweltschutzbehörde EPA hinausgehen dürfen. Nach dem Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) ist die EPA für die Zulassung und Kennzeichnung von Pestiziden zuständig. Das Gesetz verbietet irreführende Kennzeichnungen und erlaubt keine strengeren regionalen Vorschriften. Hersteller müssen ihre Produkte bei der EPA registrieren lassen, die die Etiketten genehmigt.

Durnells Klage stützt sich auf ein Gesetz in Missouri, das den Verkauf gefährlicher Produkte ohne ausreichende Warnungen verbietet. Monsanto argumentiert, dass dieser Anspruch durch FIFRA ausgeschlossen sei, da das Produkt mit EPA-Zulassung und genehmigtem Etikett verkauft wurde. Der Supreme Court muss nun entscheiden, ob die EPA-Zulassung staatliche Warnhinweise überlagert.

Während der mündlichen Verhandlung zeigte sich das Gericht gespalten. Richterin Ketanji Brown Jackson hinterfragte, ob Präventivmaßnahmen durch Bundesrecht zukünftige Forschungsergebnisse blockieren könnten:

„Könnten wir eine Situation haben, in der ein Produkt zwar zugelassen ist und das Etikett den damaligen EPA-Vorgaben entspricht, aber neue Studien Zweifel an der Sicherheit aufkommen lassen?“

Monsantos Anwalt Paul Clement verwies auf mögliche Anpassungen der Zulassung oder ein Rückrufverfahren als Reaktion auf neue Erkenntnisse. Richterin Amy Coney Barrett präzisierte die Frage:

„Könnte die EPA das Unternehmen wegen irreführender Kennzeichnung belangen, wenn es seiner Pflicht zur Weitergabe aktualisierter Informationen nicht nachkommt?“

Die Entscheidung des Supreme Court könnte weitreichende Folgen für die Regulierung von Pestiziden und die Haftung von Herstellern haben. Sollte das Gericht die EPA-Zulassung als abschließend betrachten, wären strengere staatliche Warnungen künftig ausgeschlossen. Andernfalls könnten Bundesstaaten eigenständig über zusätzliche Sicherheitshinweise entscheiden.

Quelle: Grist