Ein Geschworenengericht in den USA hat den unabhängigen Journalisten Jordan Arthur Bloom zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 800.000 US-Dollar verurteilt. Die Summe setzt sich aus 75.000 Dollar pro Aussage und Kläger sowie 125.000 Dollar Strafschadensersatz zusammen. Betroffen sind zwei verleumderische Behauptungen, die Bloom in einem Artikel auf Substack sowie auf Twitter und anderen Plattformen verbreitet hatte.
Geklagt hatten Yaacov Apelbaum, Gründer des Cybersecurity-Unternehmens XRVision, und sein Unternehmen. Apelbaum und XRVision erlangten 2020 mediale Aufmerksamkeit, als sie eine Kopie von Hunter Bidens Laptop analysierten, um dessen Echtheit zu überprüfen.
Vorwürfe ohne Grundlage
In seinem Artikel vom 29. Januar 2024 behauptete Bloom unter anderem:
- „Yaacov Apelbaum ist ein israelischer Spion, der gezielt die US-amerikanische Gesichtserkennungstechnologie diskreditieren würde, weil sein Unternehmen XRVision ein Konkurrent ist.“
- „XRVision liefert Quellen an konservative Medien wie die Washington Times. Das macht Apelbaum zu einem israelischen Spion, der aktiv die Hunter-Biden-Geschichte mitgestaltet.“
Bloom unterließ es laut Klage, vor Veröffentlichung eigene Recherchen anzustellen oder die Betroffenen zu kontaktieren, um ihre Position einzuholen. Die Aussagen verbreiteten sich viral und wurden auf anderen Websites weiterverbreitet.
Gericht bestätigt schwere Rufschädigung
Das zuständige Gericht hatte die Klage bereits im Juli 2024 zugelassen und die Aussagen als defamation per se eingestuft – also als Verleumdung, die ohne Nachweis eines konkreten Schadens strafbar ist. Begründet wurde dies damit, dass die Vorwürfe Apelbaums beruflichen Ruf in der Cybersecurity-Branche schwer schädigen könnten. Zudem sei Apelbaum US-Staatsbürger und kein israelischer Spion, wie Bloom behauptete.
„Anschuldigungen enger Verbindungen zu einer ausländischen Geheimdienstbehörde könnten einen Cybersecurity-Experten und sein Unternehmen in der Branche erheblich benachteiligen.“ – Aus der Urteilsbegründung
Die Geschworenen folgten der Argumentation der Kläger und verurteilten Bloom zu den hohen Schadensersatzzahlungen. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen von unbelegten und diffamierenden Aussagen in der öffentlichen Debatte.