Ein Berufungsgericht der USA hat die Verleumdungsklage von Roy Moore gegen einen Wahlkampfspot des Senate Majority PAC (SMP) abgewiesen. Die Klage bezog sich auf eine Wahlkampfwerbung aus dem Jahr 2017, in der Moore vorgeworfen wurde, aus dem Gadsden Mall verbannt worden zu sein, weil er sich an jungen Mädchen vergangen habe. Zudem wurde behauptet, er habe ein 14-jähriges Mädchen, das als Weihnachtshelfers eingesetzt war, angesprochen.
Moore, der damals als republikanischer Kandidat für einen Senatssitz in Alabama antrat, verlor die Wahl. Er verklagte SMP daraufhin wegen Verleumdung und Verletzung der Privatsphäre. Ein Geschworenengericht verurteilte SMP zu einer Schadensersatzzahlung von 8,2 Millionen US-Dollar. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf.
Keine ausdrückliche Verleumdung, sondern implizite Unterstellung
Die Richter argumentierten, dass es sich bei dem Vorwurf nicht um eine ausdrückliche Verleumdung, sondern um eine implizite Unterstellung handle. Eine solche Unterstellung entstehe durch die Kombination verschiedener Aussagen, ohne dass eine davon direkt falsch sei. In diesem Fall habe SMP zwei separate Aussagen in einem Werbespot kombiniert:
- Moore sei aus dem Einkaufszentrum verbannt worden, weil er sich an jungen Mädchen vergangen habe.
- Er habe ein 14-jähriges Mädchen angesprochen, das als Weihnachtshelfers arbeitete.
Laut den Richtern ergebe sich daraus nicht zwangsläufig die Schlussfolgerung, dass Moore das Mädchen tatsächlich sexuell belästigt habe. Die Aussagen könnten auch anders interpretiert werden, etwa als unbegründete Anschuldigung ohne direkte Beweislage.
Komplexität der impliziten Verleumdung
Das Gericht betonte, dass implizite Verleumdungen besonders komplex seien, da sie mehrere Deutungsmöglichkeiten zulassen. Eine direkte Falschaussage sei einfacher zu bewerten als eine indirekte Unterstellung. Die Richter verwiesen darauf, dass für eine Verurteilung wegen impliziter Verleumdung nicht nur die Falschheit der Aussage, sondern auch die Absicht zur Diffamierung nachgewiesen werden müsse. Dies sei im vorliegenden Fall nicht ausreichend geschehen.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts bedeutet, dass Moore keine Entschädigung erhält und SMP nicht für die Verbreitung der umstrittenen Aussagen haftet. Das Urteil unterstreicht die Herausforderungen bei der Bewertung von impliziten Verleumdungen in politischen Kampagnen.