Ein US-Bundesgericht hat der Trump-Administration einen schweren Rückschlag versetzt: Es stoppte die vom Finanzministerium verhängten Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Albanese mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihrem Prozess auf Verletzung der Meinungsfreiheit obsiegen werde.

Richter Richard Leon urteilte, Albanese habe „nichts weiter getan als zu sprechen“. Ihre Empfehlungen an den Internationalen Strafgerichtshof seien reine Meinungsäußerungen ohne bindende Wirkung. Leon verwies dabei auf die Begründung der Sanktionen durch Außenminister Marco Rubio, der Albanese „unverhohlenen Antisemitismus“, „Unterstützung für Terrorismus“ und „offene Verachtung für die USA, Israel und den Westen“ vorgeworfen hatte. Diese Vorwürfe zeigten, so der Richter, dass die Sanktionen gezielt ihre Äußerungen bestrafen sollten.

Die Sanktionen hatten massive Auswirkungen auf Albaneses Leben: Ihr wurde der Zugang zu ihrem gemeinsamen Bankkonto und ihrer Krankenversicherung mit ihrem Ehemann, dem Weltbank-Ökonomen Massimiliano Cali, gesperrt. Ihr Vermögen in den USA wurde beschlagnahmt, und selbst ihr italienisches Zuhause war betroffen, da Hotels und Banken aus Angst vor US-Sanktionen Geschäfte mit ihr verweigerten. Selbst die Georgetown University sperrte ihr dienstliches E-Mail-Konto mit der Begründung, sie stehe unter US-Sanktionen.

Albanese selbst beschrieb die Folgen der Sanktionen als „Achterbahnfahrt“. Die US-Regierung hatte die Maßnahmen unter der Executive Order 14203 verhängt, die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verbietet. Albanese hatte in einem umstrittenen Bericht Unternehmen aufgefordert, für ihre Rolle im israelisch-palästinensischen Konflikt strafrechtlich verfolgt zu werden. Als Sonderberichterstatterin der UN hat sie jedoch keine Entscheidungsgewalt – ihre Rolle beschränkt sich auf die Abgabe von Empfehlungen.

Die Anwälte der Trump-Regierung argumentierten, die Executive Order regle „Verhalten, nicht Rede“. Richter Leon widersprach dieser Auffassung scharf: Albanese sei einzig wegen der „Kommunikation einer Botschaft“ bestraft worden, mit der die Regierung nicht einverstanden sei. Das Urteil erwähnte nicht die weiteren verfassungsrechtlichen Vorwürfe der Familie Albanese, darunter eine mutmaßliche Verletzung des Vierten und Fünften Zusatzartikels der US-Verfassung durch willkürliche Vermögensbeschlagnahmung und Diskriminierung aufgrund familiärer Bindungen.

Quelle: Reason