Gericht sieht keine Verleumdung in Morning Joe-Aussagen

Ein US-Bundesgericht in Texas hat die Verleumdungsklage von FBI-Direktor Kash Patel gegen den ehemaligen FBI-Counterintelligence-Direktor Cesare Frank Figliuzzi Jr. abgewiesen. Richter George C. Hanks Jr. (S.D. Tex.) entschied, dass Figliuzzis Aussagen während eines Morning Joe-Auftritts als rhetorische Übertreibung einzustufen seien und keine tatsächlichen Behauptungen darstellten.

Hintergrund der Klage

Der Streit entstand im Rahmen einer Diskussion über Patels angeblich geringe Sichtbarkeit als FBI-Direktor. Figliuzzi äußerte sich in der Sendung wie folgt:

Er soll angeblich häufiger in Nachtclubs zu sehen sein als im siebten Stock des Hoover Buildings. Die täglichen Briefings wurden von täglich auf vielleicht zweimal wöchentlich reduziert. Das ist sowohl ein Segen als auch ein Fluch – wenn er ohne Erfahrung versucht, die Dinge zu lenken, könnte es schlecht ausgehen. Wenn er nicht eingebunden ist, könnte es schlecht ausgehen. Aber er lässt die Agenten machen. Wir wissen nicht, wohin das führt.“

Patel sah in der Aussage eine verleumderische Behauptung und reichte Klage ein. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Richter: Aussagen als Meinungsäußerung einzustufen

In seiner Begründung verwies Richter Hanks Jr. auf die texanische Rechtsprechung, die „rhetorische Übertreibung“ als eine Form der Meinungsäußerung definiert. Solche Aussagen seien „extravagante Übertreibungen, die aus rhetorischen Gründen verwendet werden“ und daher nicht als tatsächliche Fakten interpretierbar.

Das Gericht stellte fest, dass eine vernünftige Person Figliuzzis Aussage nicht wörtlich nehmen würde. Die Aussage, Patel sei „häufiger in Nachtclubs zu sehen als im siebten Stock des Hoover Buildings“, sei eine übertriebene, provokative und humorvolle Darstellung seiner vermuteten geringen Präsenz im FBI-Hauptquartier.

Richter Hanks Jr. betonte, dass texanische Gerichte solche Aussagen schützen, „die vernünftigerweise nicht als tatsächliche Fakten über eine Person interpretiert werden können“. Die Frage, ob eine Aussage als rhetorische Übertreibung einzustufen ist, richte sich danach, wie ein vernünftiger Durchschnittsbürger die Äußerung verstehen würde – nicht nach der Absicht des Sprechers.

Präzedenzfall aus Texas

Der Richter verwies auf ein wegweisendes texanisches Urteil aus dem Jahr 2004 (New Times, Inc. v. Isaacks), in dem das Gericht Parodie und Übertreibung als rechtlich geschützte Meinungsäußerungen einstufte. In diesem Fall ging es um eine satirische Darstellung eines kleinen Mädchens mit der Frage: „Machen sie Handschellen in dieser Größe? Fürchtet euch vor diesem kleinen Mädchen!

Reaktionen und weitere Schritte

Patels Anwälte haben noch nicht bekannt gegeben, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen von Verleumdungsklagen in den USA, insbesondere wenn es um kontroverse politische Aussagen geht.

Quelle: Reason