Ein US-Bundesgericht in Washington hat entschieden, dass eine Klage gegen die Universität von Washington Tacoma fortgesetzt werden darf. Die Studentin Arias wirft der Hochschule vor, sie wegen eines Essays benachteiligt zu haben, den sie als Teil eines Zine-Projekts verfasst hatte. Der Fall betrifft die Grenzen akademischer Freiheit und mögliche Verstöße gegen Diskriminierungsrichtlinien.
Hintergrund des Falls
Die Klägerin, eine Studentin der Sozialen Arbeit, hatte im April 2023 ein Zine-Projekt erarbeitet, das sich mit Frauenrechten befassen sollte. Laut Gerichtsunterlagen zeigte sie ihrem Dozenten Vern Harner am 20. April 2023 eine Google-Suche mit einem Artikel, der jedoch nicht geöffnet war. Harner äußerte sich kaum, riet ihr aber, auf seriöse Quellen zu achten.
Harner behauptet später, er habe angenommen, das Projekt thematisiere die angebliche sexuelle Gewalt von Transgender-Personen in Gefängnissen – ein Thema, das er als problematisch einstufte. Er bezeichnete die von ihm vermutete Quelle als voller TERF-Ideologie und rechter Parolen. Harner konsultierte daraufhin eine Kollegin, Claudia Sellmaier, und informierte die Dekanin Keva Miller über seine Bedenken.
Konflikt eskaliert am 27. April 2023
Am 27. April präsentierte Arias ihr Zine-Entwurf Harner. Dieser wurde wütend, warf die Hände hoch und erklärte, das Projekt ziele auf Transgender-Personen ab. Die Besprechung endete abrupt. Harner informierte noch am selben Tag die Dekanin Miller, die eine Meldung an das Berufsstandards-Komitee (PSC) empfahl.
Harner schickte Arias um 14:12 Uhr eine E-Mail, in der er ihr mitteilte, dass ein Treffen an diesem Nachmittag nicht möglich sei. Stattdessen verwies er sie an Sellmaier und Chris Barrans. In der E-Mail bezeichnete er den Entwurf als „schädlich und nicht vereinbar mit den Werten der Sozialen Arbeit“ und fügte drei Links bei – ohne jedoch konkrete Kritikpunkte zu nennen. Zudem deutete er an, dass eine Diskussion über die „Schnittmenge von Trans-Rechten und Frauenrechten“ erst bei angemessener Herangehensweise möglich sei.
Bereits um 14:50 Uhr – nur 38 Minuten nach der E-Mail an Arias – reichte Harner einen formellen PSC-Antrag ein. Die Klägerin sieht darin eine vorschnelle und unsubstantiierte Benachteiligung, die ihre akademische Freiheit einschränke.
Gericht entscheidet zugunsten der Klägerin
Richter David Estudillo (US-Bezirksgericht für den westlichen Distrikt von Washington) urteilte, dass die Klage fortgeführt werden kann. In seiner Entscheidung vom 10. Juni 2024 stellte er fest, dass Harner Arias’ Projekt nicht als Verstoß gegen soziale Arbeitspraktiken oder Ethikrichtlinien eingestuft habe. Zudem gebe es keine Belege dafür, dass Harner Arias direkt auf mögliche Verstöße hingewiesen habe.
Das Gericht betonte, dass die disputed Fakten zugunsten der Klägerin zu bewerten seien. Damit kann der Fall nun in die nächste Phase gehen, in der weitere Beweise und Zeugenaussagen geprüft werden.
Bedeutung für akademische Freiheit
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Darf eine Universität Studierende wegen kontroverser Themen benachteiligen? Die Klägerin argumentiert, ihr Projekt sei eine legitime Auseinandersetzung mit Frauenrechten gewesen. Kritiker hingegen sehen in der Thematik eine pauschale Diffamierung von Transgender-Personen – ein Spannungsfeld, das auch in anderen US-Hochschulen diskutiert wird.
Die Universität von Washington Tacoma hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, könnte es richtungsweisend für ähnliche Fälle in den USA sein.