Der Prozess gegen den NFL-Spieler Stefon Diggs wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und Strangulation hat heute mit der Befragung der Zeugin Mila Adams eine entscheidende Phase erreicht. Nach einer ersten Verhandlungstag, an dem Adams bereits auf dem Zeugenstand saß, setzte sich die Befragung am zweiten Tag fort.

Nach mehreren nicht auf die gestellten Fragen bezogenen Antworten unterbrach Richterin Jeanmarie Carroll die Verhandlung und ermahnte Adams eindringlich. Vor der Rückkehr der Geschworenen in den Gerichtssaal warnte die Richterin die Zeugin vor den Konsequenzen ihres Verhaltens:

"Sie sind dafür verantwortlich, die gestellten Fragen zu beantworten. Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, können Sie das sagen – der Anwalt wird sie dann umformulieren. Wenn Sie eine Frage nicht hören, teilen Sie das ebenfalls mit. Gerichtsverhandlungen folgen einem Frage-Antwort-Schema. Dies ist keine Gelegenheit, Ihre eigene Version der Ereignisse zu präsentieren oder Fragen auszuweichen, die das Gericht für relevant hält. Sollten Sie dies weiterhin tun, könnte Ihre gesamte Aussage gestrichen werden. Ist das klar?"

Nach der Unterbrechung wurde Adams zu einer Forderung in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar befragt, die ihr Anwalt im Vorfeld an Diggs gestellt hatte. Adams reagierte erneut ausweichend und berief sich zunächst auf die anwaltliche Schweigepflicht – ein Einwand, der in diesem Kontext nicht zutrifft. Es schien, als hätte Diggs’ Verteidiger die Zeugin in die Enge getrieben und möglicherweise die Grundlage für einen Antrag auf Streichung ihrer gesamten Aussage geschaffen.

Statt Adams weitere Möglichkeiten zu geben, gegen die richterlichen Anweisungen zu verstoßen, beendete der Verteidiger die Kreuzverhör. Die anschließenden Nachfragen und Gegenbefragungen verliefen ohne weitere Zwischenfälle. Adams’ Aussage blieb damit bestehen.

Hätte die Richterin ihre Aussage gestrichen, wäre der gesamte Fall zusammengebrochen. Ohne ihre Schilderung der angeblichen Tat wäre es unmöglich gewesen, Diggs zweifelsfrei der Körperverletzung oder Strangulation zu überführen.

Trotz der aufgetretenen Probleme mit Adams’ ausweichenden Antworten bleibt die zentrale Frage, ob die Geschworenen ihrer Darstellung der Ereignisse Glauben schenken werden. Diese Entscheidung hängt von den weiteren Beweisen, den Schlussplädoyers und den Beratungen der Jury ab.