Ein kalifornisches Gericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass selbst scheinbar harmlose oder humorvolle Kommentare auf Social Media als potenzielle Verleumdung gewertet werden können – unabhängig davon, ob sie mit einem "LOL" oder ähnlichen Abkürzungen versehen sind.

Richter Dana Sabraw vom United States District Court for the Southern District of California entschied in der Rechtssache Button v. Lopresti, dass die überarbeiteten Vorwürfe der Kläger, Dusty und Mitchell Button, für die Prüfung der Klage aufrechterhalten werden. Die Buttons, die bis 2021 jeweils rund eine halbe Million Follower auf Instagram hatten, sahen sich massiver Cyber-Mobbing-Kampagnen ausgesetzt und löschten ihre Accounts.

Die Kläger, die in der Automobilbranche tätig sind und unter anderem mit der Marke "Button Built" bekannt wurden, wurden im Juli 2021 in einem Zivilverfahren in Nevada mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung konfrontiert. Obwohl sie nie strafrechtlich verfolgt oder verhaftet wurden, verbreiteten sich die Anschuldigungen in Tausenden Medienberichten, darunter in Sendungen wie Good Morning America, sowie auf Social-Media-Plattformen. Die Buttons reichten im Januar 2025 eine Klage auf einstweilige Verfügung ein und veröffentlichten eine redigierte Version der Klageschrift auf ihrem Instagram-Account @WeTheButtons, der sich der Aufklärung über den Fall widmet.

Der Beklagte, ein Nutzer der Plattform, kommentierte unter einem Post eines Drittanbieters auf Instagram mit den Worten:

"Die Buttons sind für irgendwelche f*cked up Sachen eingesperrt – schade, dass sie keine guten Menschen sind."
Diese Aussage wurde laut Klägern bewusst falsch verbreitet, um ihre Reputation und geschäftlichen Beziehungen zu schädigen. Der Kommentar wurde mindestens 322 Mal geteilt und erreichte somit Hunderttausende Nutzer. Ein Follower des Beklagten griff die Anschuldigungen auf und behauptete sogar, die Buttons seien in "Menschenhandel" verwickelt. Nach einer öffentlichen Richtigstellung durch die Buttons löschte der Beklagte seine Kommentare und blockierte die Kläger.

Die Buttons machen geltend, dass die falschen Anschuldigungen nicht nur ihre Reputation, sondern auch ihre beruflichen Möglichkeiten und finanziellen Verluste erheblich beeinträchtigt hätten. Sie führen an, bereits unter erheblichen psychischen und finanziellen Belastungen zu leiden, die durch die Verbreitung der Falschbehauptungen weiter verschärft wurden.

Der Beklagte argumentierte, die Buttons seien als öffentliche Personen einzustufen und müssten daher nachweisen, dass die Äußerungen mit "actual malice" (böswilliger Absicht) getätigt wurden. Das Gericht akzeptierte jedoch die überarbeiteten Vorwürfe der Kläger und bestätigte, dass die Klage aufrechterhalten werden kann. Eine endgültige Entscheidung über die Haftung steht noch aus.

Quelle: Reason