Ein Bundesgericht in New York hat am Donnerstag die jüngsten Zölle von Präsident Donald Trump für rechtswidrig erklärt. Die 10%-Abgaben auf fast alle Importe bleiben jedoch vorerst in Kraft, da die Regierung gegen das Urteil Berufung einlegen will. Dies ist ein weiterer juristischer Rückschlag für die Handelspolitik des Weißen Hauses.
Hintergründe der Zölle und das Urteil
Trump hatte die umstrittenen Zölle kurz nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Februar verhängt. Damals hatte das höchste US-Gericht den Großteil seiner vorherigen Zölle für verfassungswidrig erklärt. Als Grundlage diente ihm dabei ein bisher kaum genutztes Gesetz aus dem Jahr 1974, der Section 122 des Trade Act. Diese Regelung erlaubt dem Präsidenten, vorübergehend Zölle von bis zu 15% für maximal 150 Tage zu erheben, um ein „ernsthaftes Ungleichgewicht in der Zahlungsbilanz“ zu bekämpfen.
Das Gericht widersprach dieser Argumentation jedoch in seinem Urteil. In der Begründung hieß es, dass der Präsident durch die Auswahl bestimmter Teilbilanzen immer ein solches Defizit konstruieren könne. Eine derart weite Auslegung des Gesetzes würde dem Präsidenten eine unbegrenzte Zollmacht verleihen, die eigentlich dem Kongress zustehe.
„Wenn der Präsident die Möglichkeit hat, unter den Teilbilanzen auszuwählen, um ein Zahlungsbilanzdefizit zu identifizieren, könnte er – solange nicht jede Teilbilanz ausgeglichen ist – immer ein solches Defizit finden“, heißt es in dem Urteil. „Eine solche extensive Auslegung des Gesetzes würde dem Präsidenten eine unbegrenzte Zollgewalt geben, die dem Kongress vorbehalten ist.“
Klage von kleinen Unternehmen
Geklagt hatten ein Gewürzimporteur und ein Spielzeughändler, vertreten durch das Liberty Justice Center. Die Anwälte hatten bereits zuvor erfolgreich gegen Trumps Zölle vor dem Obersten Gerichtshof gekämpft. Das Gericht wies zudem die Klagen von 23 der 24 Generalstaatsanwälte aus Bundesstaaten ab, da deren behaupteter Schaden durch die Zölle zu indirekt sei, um eine Klagebefugnis zu begründen.
Streit um die Definition der „Zahlungsbilanzkrise“
In den Verhandlungen ging es vor allem um die Frage, wie eine solche Krise definiert werden muss. Die Regierung argumentierte, dass das Leistungsbilanzdefizit – also die Differenz zwischen dem, was die USA an andere Länder zahlen und was sie einnehmen – die moderne Entsprechung für die von Congress gemeinte Krise sei. Die Kläger hingegen betonten, dass die Art von Währungskrise, für die das Gesetz ursprünglich geschaffen wurde, seit dem Ende des Goldstandards in den 1970er-Jahren nicht mehr existiere.
Was kommt als Nächstes?
Experten gehen davon aus, dass die Regierung gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Tim Brightbill, Co-Vorsitzender der internationalen Handelsabteilung der Kanzlei Wiley Rein, erklärte gegenüber Axios: „Diese Entscheidung wird sicherlich von der Regierung angefochten werden. Es gibt bereits einen ‚Plan C‘: die laufenden Section-301-Untersuchungen.“
Ein Sprecher des Weißen Hauses reagierte nicht auf eine Anfrage von Axios zur Stellungnahme.
Fazit: Zölle bleiben zentral in Trumps Wirtschaftspolitik
Die Zölle sind ein zentraler Bestandteil von Trumps Wirtschaftspolitik. Doch die Gerichte haben dem Präsidenten wiederholt signalisiert, dass die von ihm genutzten rechtlichen Grundlagen für diese Abgaben nicht rechtmäßig sind. Da die aktuellen Zölle ohnehin im Juli auslaufen und die Regierung bereits neue Zölle vorbereitet, könnte das Urteil am Ende kaum Auswirkungen auf die Handelspolitik haben.