Alexander, N.C. – Ein 59-jähriger Mann aus Alexander, North Carolina, hat sich heute vor einem Bundesgericht schuldig bekannt, die Privatadresse eines Richters am Obersten Gerichtshof der USA im Internet veröffentlicht zu haben. Die Tat soll mit der Absicht begangen worden sein, Gewalt gegen den Juristen oder dessen Familie zu provozieren.

Wie die Staatsanwaltschaft des westlichen Bezirks von North Carolina mitteilte, nutzte Kyle Andrew Edwards zwischen April und Juni 2026 wiederholt ein öffentlich zugängliches Social-Media-Konto, um kritische und teilweise bedrohliche Kommentare zu bestimmten Richtern des Supreme Court zu posten. Viele seiner Äußerungen waren direkt oder indirekt als Drohungen formuliert.

Am 27. Juni 2025 veröffentlichte Edwards etwa den Aufruf, den Supreme Court „müsse zerstört werden“. Zwei Tage später folgte die Aussage, ein bestimmter Richter solle sich „Kevlar-Roben kaufen“.

Am 8. April 2025 veröffentlichte Edwards die korrekte Privatadresse eines Richters am Supreme Court auf seinem Social-Media-Profil. An diesem Tag postete er zudem teilweise historische oder unvollständige Angaben zu den Wohnorten zweier weiterer Supreme-Court-Richter. Gleichzeitig veröffentlichte er mehrere bedrohliche Kommentare gegenüber anderen Richtern. So behauptete er etwa, die Adresse eines anderen Richters sei nicht online verfügbar, „um zu verhindern, dass man ihn ermordet“. Zudem warnte er die Richter davor, sich in Sicherheit zu wiegen: „Denkt noch einmal nach, wenn ihr glaubt, eure Familien seien sicher.“

In weiteren Posts forderte Edwards dazu auf, die Richter „an ihren Roben aus dem Supreme Court zu zerren“ und sie „zu Kohle zu verbrennen“. Laut den Gerichtsakten veröffentlichte Edwards diese Äußerungen sowohl auf seinem eigenen Profil als auch in öffentlichen Diskussionen, in denen andere Nutzer ähnliche Drohungen äußerten. Der wörtliche Kommentar lautete: „Macht alle diese Motherfucker zu Kohle.“

Rechtliche Einordnung: Doxxing mit Gewaltabsicht

Die Tat fällt unter den Straftatbestand des „Doxxings“, also der gezielten Veröffentlichung privater Informationen mit der Absicht, Gewalt oder Einschüchterung zu provozieren. Ein zentraler Aspekt der Anklage ist die nachgewiesene Absicht, durch die Veröffentlichung der Adresse Gewalt gegen den betroffenen Richter oder dessen Familie zu fördern.

Die rechtliche Bewertung solcher Fälle ist komplex, da die Veröffentlichung von Privatadressen von Amtsträgern nicht per se verboten ist. Entscheidend ist die Absicht hinter der Handlung. Das relevante Bundesgesetz verbietet die Veröffentlichung privater Adressen oder anderer sensibler Daten nur dann, wenn dies mit der Absicht geschieht, Gewalt zu provozieren, einzuschüchtern oder die Begehung einer Straftat zu erleichtern. Eine solche Auslegung würde sich in die Ausnahmen des Ersten Verfassungszusatzes für Drohungen, Aufrufe zur Gewalt oder Anstiftung einordnen lassen.

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus, dass die Äußerungen von Edwards nicht als bloße Meinungsäußerung gewertet werden können, da sie gezielt darauf abzielten, Angst und Einschüchterung zu verbreiten. Die Anklage stützt sich dabei auf die nachgewiesenen Drohungen sowie die zeitliche Nähe zwischen der Veröffentlichung der Adresse und den bedrohlichen Posts.

Quelle: Reason