Der US-Supreme Court hat in einer 9:0-Richterentscheidung die Bemühungen des Bundesstaates New Jersey für rechtswidrig erklärt, eine Anti-Abtreibungs-Beratungsstelle wegen angeblicher Verbrauchertäuschung zu untersuchen. Die staatliche Generalstaatsanwaltschaft hatte unter Matthew Platkin eine umfassende Vorladung an das First Choice Women’s Resource Centers gerichtet, um Informationen über Spender zu erhalten. Die Richter befanden, dass diese Vorladung die Vereinigungsfreiheit nach dem Ersten Zusatzartikel der Verfassung verletze.
Die Entscheidung ebnet den Weg für First Choice, eine Bundesklage gegen die Vorladung einzureichen. Richter Neil Gorsuch schrieb in der Urteilsbegründung: »Forderungen nach privaten Spenderdaten untergraben geschützte Rechte der Vereinigungsfreiheit – selbst wenn diese Daten nur an Regierungsbeamte und nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden.« Er verwies dabei auf ein historisches Urteil aus dem Jahr 1958, in dem der Supreme Court die Forderung Alabamas an die NAACP, Mitgliederlisten herauszugeben, für verfassungswidrig erklärte.
»Die Vereinigungsfreiheit hat besondere Bedeutung für politische, soziale, religiöse und andere Minderheiten. Nimmt man ihnen diese Freiheit, wird abweichende Meinungsäußerung besonders anfällig für Marginalisierung oder sogar Unterdrückung durch die Mehrheit – und die Gesellschaft insgesamt verliert.«
Dies ist bereits die zweite bedeutende Niederlage für staatliche Ermittlungen gegen Anti-Abtreibungs-Organisationen in den letzten Jahren. 2018 blockierte der Supreme Court ein kalifornisches Gesetz, das Beratungsstellen verpflichtet hätte, über staatlich finanzierte Familienplanungsdienste – einschließlich Abtreibung – zu informieren.
Hintergrund: Anti-Abtreibungs-Beratungsstellen und ihre Praktiken
Krisenberatungsstellen für Schwangerschaften (CPCs) sind meist konfessionell gebundene Organisationen, die Frauen durch kostenlose Dienstleistungen wie Schwangerschaftstests, Ultraschalluntersuchungen oder Babyausstattung von einer Abtreibung abhalten sollen. Viele von ihnen nutzen jedoch gezielt Fehlinformationen und Täuschung, um Schwangere von einem Schwangerschaftsabbruch abzubringen.
First Choice, eine der größten CPCs in New Jersey mit über 36.000 Klientinnen seit 1985, betrieb separate Websites für Spender und die Öffentlichkeit, um ihre Botschaften gezielt anzupassen. Die Organisation wird von der konservativen Rechtsgruppe Alliance Defending Freedom (ADF) vertreten, die der damaligen Generalstaatsanwaltschaft vorwarf, First Choice gezielt wegen seiner religiösen und pro-life Haltung zu verfolgen.
Rechtliche Folgen: Erschwerte Ermittlungen für Bundesstaaten
Die zentrale Frage vor dem Supreme Court war, ob First Choice direkt vor einem Bundesgericht gegen die staatliche Vorladung vorgehen darf oder zunächst den Weg über die staatlichen Gerichte beschreiten muss. Während New Jersey argumentierte, dass der übliche Rechtsweg über die staatlichen Gerichte führen müsse, sah die ADF in der Vorladung eine so schwerwiegende Beeinträchtigung, dass ein sofortiger Bundesrechtsweg gerechtfertigt sei.
Das Urteil unterstreicht die wachsenden rechtlichen Hürden für Bundesstaaten, die versuchen, Anti-Abtreibungs-Organisationen zu regulieren. Experten gehen davon aus, dass solche Einrichtungen durch diese Entscheidung noch besser vor staatlichen Ermittlungen geschützt werden.