Ein Bundesgericht in New York hat entscheidende Passagen aus einer Klage wegen angeblicher Diskriminierung an der City University of New York (CUNY) gestrichen. Richterin Jeannette Vargas (S.D.N.Y.) entschied, dass historische Ausführungen zur Entstehung Israels keinen Bezug zum eigentlichen Streitfall haben.
Der Kläger, Avraham Goldstein, ein israelischer Staatsbürger und orthodoxer Jude, wirft der CUNY vor, ihn nach seiner Beschwerde über eine Campus-Veranstaltung namens „Palestinian Solidarity Series“ diskriminiert und benachteiligt zu haben. Er beruft sich dabei auf den Title VII des Civil Rights Act von 1964, das New Yorker Antidiskriminierungsgesetz (NYSHRL) sowie weitere Landesgesetze. Zudem macht er Ansprüche nach 42 U.S.C. § 1983 wegen Verletzung seiner Grundrechte geltend.
Die Beklagte, Nadia A. Saleh, beantragte die Streichung der Absätze 34 bis 46 der überarbeiteten Klageschrift. Diese Passagen enthalten historische Darstellungen zur Entstehung des Staates Israel – von biblischen Zeiten bis in die Gegenwart. Richterin Vargas gab dem Antrag statt und begründete dies mit der Regel 12(f) der US-Zivilprozessordnung, die es Gerichten erlaubt, „überflüssige, irrelevante oder unangemessene“ Inhalte aus Klagen zu streichen.
Nach Ansicht des Gerichts haben die historischen Ausführungen keinen Bezug zum eigentlichen Streitgegenstand. Die Frage, ob Goldstein aufgrund seiner Nationalität oder Religion benachteiligt wurde, lasse sich nicht durch die Darstellung von Ereignissen aus dem Jahr 136 n. Chr. klären. Zudem könnten solche Passagen die Beklagte unnötig benachteiligen, da sie zu umstrittenen historischen Thesen Stellung nehmen müsste.
Zu den gestrichenen Passagen gehörten unter anderem folgende Behauptungen:
- Die jüdischen Ursprünge im Nahen Osten und die Etablierung ihrer Heimat im biblischen „Land Israel“, wo sie über 1.400 Jahre entweder als souveräne Nation oder unter Fremdherrschaft lebten.
- Die Bedeutung Jerusalems, auch „Zion“ genannt, als zentraler Ort der jüdischen Geschichte und Identität.
Die Entscheidung unterstreicht, dass historische Debatten nicht Teil eines Verfahrens sein müssen, das sich auf konkrete Diskriminierungsvorwürfe konzentriert. Goldstein kann seine Ansprüche weiterhin auf die behaupteten Benachteiligungen an der CUNY stützen, doch die historischen Ausführungen wurden als rechtlich irrelevant eingestuft.