Gericht lehnt umfassende Unterlassungsverfügung ab

Die US-amerikanische Rapperin Megan Thee Stallion hat vor einem Bundesgericht in Florida keinen Erfolg mit ihrem Antrag auf eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen eine Online-Persönlichkeit. Wie Richterin Cecilia Altonaga in ihrem Urteil ausführte, würde eine solche Verfügung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Klägerin, die unter ihrem Künstlernamen Megan Thee Stallion bekannt ist, verklagte die unter dem Pseudonym Milagro Gramz oder Mobz World auftretende Beklagte. Sie wirft ihr vor, eine gezielte Diffamierungskampagne gegen sie geführt zu haben. Der Anlass dafür war ihre Rolle im Strafverfahren gegen den kanadischen Rapper Tory Lanez, der 2022 wegen Schusswaffenangriffs auf Megan Thee Stallion verurteilt wurde.

Ein Geschworenengericht sprach der Klägerin bereits 75.000 US-Dollar Schadensersatz zu. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Entschädigungen für Verleumdung, die Verbreitung manipulierter sexueller Darstellungen (verstoßend gegen ein Florida-Gesetz) sowie vorsätzliche emotionale Schädigung.

Umfangreiche Forderungen der Klägerin

Neben dem finanziellen Schadensersatz beantragte Megan Thee Stallion eine dauerhafte Unterlassungsverfügung mit acht zentralen Punkten:

  • Kontakt- und Distanzregelungen: Verbot jeglicher direkter, indirekter oder über Dritte vermittelter Kontakte sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 500 Fuß zu Megan Thee Stallion, ihrem Wohnsitz und Orten, an denen sie sich aufhält. Bei ihren Musikauftritten soll der Abstand sogar 1.000 Fuß betragen.
  • Schutz persönlicher Daten: Verbot der Weitergabe privater, identifizierender Informationen.
  • Manipulierte Inhalte: Verbot der Verbreitung oder Förderung des sogenannten Deepfake-Videos sowie anderer manipulierter sexueller Darstellungen der Künstlerin.
  • Einschränkung öffentlicher Aussagen: Verbot diffamierender Äußerungen zu ihrer Zeugenaussage im Tory-Lanez-Prozess, ihrem psychischen Zustand, Alkoholkonsum oder ihrer Familie.
  • Verbot von Aufstachelung zu Gewalt: Keine Kommunikation, die Dritte dazu aufruft, Megan Thee Stallion, ihr Team oder ihre Familie zu bedrohen oder zu verletzen.
  • Schutz vor Belästigung: Verbot von Belästigung, Drohungen, Angriffen, Stalking, Cyberstalking, Identitätsdiebstahl oder ähnlichem Verhalten.
  • Löschung bestehender Inhalte: Entfernung aller öffentlichen Aussagen und Beiträge, die sich auf das Urteil des Geschworenengerichts beziehen.

Gerichtliche Begründung der Ablehnung

Richterin Altonaga wies den Antrag mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken zurück. Sie verwies auf die Rechtsprechung des Ersten Zusatzartikels zur US-Verfassung, der die Meinungsfreiheit schützt. Zwar gebe es unterschiedliche Auffassungen unter US-Gerichten, ob dauerhafte Unterlassungsverfügungen nach Verurteilungen wegen Verleumdung zulässig sind, doch selbst im Falle einer möglichen Zulässigkeit sei der Antrag der Klägerin zu weit gefasst.

Das Gericht betonte, dass eine solche Verfügung nur dann verfassungsgemäß sein könnte, wenn sie eng gefasst und auf bereits als verleumderisch eingestufte Aussagen beschränkt wäre. Megan Thee Stallions Antrag gehe jedoch darüber hinaus und verbiete auch zukünftige Aussagen, die noch nicht als verleumderisch eingestuft wurden. Zudem fehle der Nachweis, dass die Beklagte finanziell nicht in der Lage sei, die bereits verurteilten Schadensersatzforderungen zu begleichen – ein Argument, das in einigen Fällen für eine solche Verfügung sprechen könnte.

"Selbst wenn das Gericht die moderne Auffassung übernehmen würde, würde dies der Klägerin hier nicht weiterhelfen. Die Antragstellerin hat nicht nachgewiesen, dass die Beklagte eine zahlungsunfähige Diffamiererin ist, die zusätzliche Anreize benötigt, um ihre verleumderischen Aussagen zu entfernen."

Richterin Cecilia Altonaga, Southern District of Florida

Ausblick und rechtliche Folgen

Der Fall wirft erneut die Frage auf, inwieweit Gerichte nach einer Verurteilung wegen Verleumdung zusätzliche Maßnahmen ergreifen können, um zukünftige Diffamierungen zu verhindern. Während einige Bundesgerichte dauerhafte Unterlassungsverfügungen in eng begrenzten Fällen für zulässig halten, bleibt die Rechtsprechung in diesem Bereich gespalten. Megan Thee Stallion behält jedoch die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte einzuleiten oder Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Quelle: Reason