Vor sieben Jahren baten Polizeibeamte in Midlothian, Virginia, Google, die Standortdaten von über 500 Millionen Nutzern der Funktion „Standortverlauf“ zu durchsuchen. Die Suche ergab 19 Geräte, die sich zur Tatzeit in oder nahe der Bank befanden. Drei Verdächtige wurden identifiziert, darunter Okello Chatrie, der später wegen des Bankraubs verurteilt wurde.

Ob diese Methode als effiziente Polizeiarbeit oder als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre zu werten ist, hängt vom Standpunkt ab. Der Fall Chatrie vor dem US-Supreme Court beleuchtet nun, wie zwei fragwürdige Rechtsgrundsätze das Vierte Verfassungszusatz (Fourth Amendment) untergraben – besonders in Zeiten, in denen Amerikaner täglich große Mengen persönlicher Daten an Tech-Konzerne übermitteln.

Zwei umstrittene Rechtsdoktrinen

1967 entschied der Supreme Court, dass der Vierte Verfassungszusatz nur greift, wenn eine „vernünftige Erwartung auf Privatsphäre“ besteht. In späteren Urteilen wurde klargestellt: Wer Daten freiwillig an Dritte weitergibt, hat keinen Anspruch auf Privatsphäre mehr. Dieses Prinzip, die sogenannte „Third-Party-Doctrine“, wirft jedoch Probleme auf – wie ein Fall aus dem Jahr 2018 zeigte, bei dem das FBI einen Verdächtigen über Handydaten lokalisierte. Obwohl das Gericht damals eine richterliche Anordnung für nötig hielt, blieb die Vereinbarkeit mit der Third-Party-Doctrine unklar.

Der Fall Chatrie ähnelt diesem Szenario: Statt Handymasten nutzte die Polizei hier die Standortdaten von Googles „Standortverlauf“. Zwar speichert Google diese Daten nicht mehr dauerhaft, doch viele Apps verfolgen weiterhin die Bewegungen ihrer Nutzer und speichern diese extern. Die Polizei erhielt zwar einen richterlichen Beschluss, doch Chatries Anwälte argumentieren, dass solche Geofence-Warrants gegen den Vierten Verfassungszusatz verstoßen. Dieser verlangt, dass ein Haftbefehl auf „hinreichenden Verdacht“ basiert und „besonders“ den Ort der Durchsuchung sowie die zu beschlagnahmenden Gegenstände benennt.

Regierung will Geofence-Warrants ohne richterliche Kontrolle

Die Trump-Administration lehnt Chatries Argument ab und vertritt die Auffassung, dass Geofence-Anfragen keine richterliche Genehmigung benötigen. Begründung: Wer der Standortverfolgung zustimmt, habe keine berechtigte Erwartung auf Privatsphäre. Doch wie Chatries Anwalt Adam Unikowsky warnte, würde diese Logik es der Regierung ermöglichen, auf Wunsch auch E-Mails, Fotos, Kalender oder Dokumente in Cloud-Speichern zu durchsuchen – ohne weitere Hürden.

Mehrere Supreme-Court-Richter zeigten sich von dieser Aussicht alarmiert. Zwar versicherte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Eric Feigin, dass sich die Argumentation nicht auf andere Datenkategorien ausweite. Doch auch bei reiner Standortverfolgung können sensible Lebensdetails offengelegt werden. Unikowsky warnt in einem Schriftsatz vor dem Supreme Court:

„Das Missbrauchspotenzial ist atemberaubend.“

Quelle: Reason