Das Eighth Circuit Court of Appeals hat in einem aktuellen Urteil ein Gesetz Iowas bestätigt, das das Filmen oder Aufnehmen von Bildern während eines Hausfriedensbruchs als schwerwiegenden Straftatbestand einstuft. Die Entscheidung fiel einstimmig durch die Richter Steven Grasz, James Loken und Raymond Gruender.
Das umstrittene Gesetz, § 727.8A, wurde 2021 eingeführt, nachdem die bestehende Regelung zum Hausfriedensbruch als nicht ausreichend angesehen wurde. Während ein einfacher Hausfriedensbruch in Iowa als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe zwischen 105 und 855 US-Dollar oder maximal 30 Tagen Haft geahndet wird, sieht das neue Gesetz deutlich strengere Strafen vor:
- Ersttäter: Schwere Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von 855 bis 8.540 US-Dollar und bis zu zwei Jahren Haft.
- Wiederholungstäter: Straftat vom Typ „Class D Felony“ mit einer Strafe von 1.025 bis 10.245 US-Dollar und bis zu fünf Jahren Haft.
Die Regelung verbietet ausdrücklich, während eines Hausfriedensbruchs Kameras oder elektronische Geräte einzusetzen, die Bilder oder Daten aufzeichnen. Dies betrifft insbesondere Aktivisten und Tierschützer, die gezielt private Grundstücke betreten, um Missstände zu dokumentieren.
Klage von Tierschutzorganisationen scheitert
Zwei Tierschutzorganisationen, darunter die Iowa Citizens for Community Improvement (ICCI), hatten gegen das Gesetz geklagt. Sie argumentierten, dass die Regelung ihre Meinungsfreiheit einschränke, da Mitglieder gezielt Hausfriedensbrüche begehen, um diese aufzuzeichnen – insbesondere auf politischen und Unternehmensgeländen. Die Kläger räumten ein, dass sie bereit seien, die Konsequenzen für den einfachen Hausfriedensbruch zu tragen, doch die verschärften Strafen für das Filmen hätten ihre Arbeit stark behindert.
Das Gericht musste jedoch nicht entscheiden, ob das Filmen während eines Hausfriedensbruchs unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Selbst wenn dies der Fall wäre, scheiterte die Klage an der „intermediate scrutiny“-Prüfung, einer mittleren Kontrollintensität, die das Gesetz bestehen ließ.
„Die Meinungsfreiheit umfasst zwar in bestimmten Fällen das Recht, Videos zu erstellen und zu verbreiten. Allerdings hat der Supreme Court bisher nie entschieden, dass ein Hausfriedensbrecher das Recht auf freie Meinungsäußerung auf privatem Grundbesitz ausüben darf.“
Das Gericht verwies dabei auf ältere Urteile wie Lloyd Corp. v. Tanner (1972) und Hudgens v. NLRB (1976), in denen klargestellt wurde, dass die Meinungsfreiheit nicht automatisch das Recht umfasst, private Grundstücke gegen den Willen des Eigentümers zu betreten.
Die Entscheidung des Eighth Circuit bedeutet, dass das Gesetz in Iowa weiterhin in Kraft bleibt und Aktivisten vor der Herausforderung steht, ihre Aufklärungsarbeit ohne rechtliche Konsequenzen fortzusetzen.