Ein tragischer Fall aus Michigan zeigt erneut die Grenzen der sogenannten qualifizierten Immunität für Polizeibeamte. Der 6. US-Berufungsgerichtshof entschied diese Woche, dass elf Polizisten aus Livingston County nicht für den Tod von John Griswold im Jahr 2018 verantwortlich gemacht werden können. Griswold, ein 38-jähriger Familienvater ohne Vorstrafen, starb in einer Gefängniszelle, nachdem er über 13 Stunden in seinem eigenen Erbrochenen lag.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Beamten keine klare verfassungsrechtliche Pflichtverletzung begangen hätten. Damit bestätigte das Gericht die Immunität, obwohl die Umstände des Falls auf mögliche Versäumnisse hinweisen.
Wie alles begann: Ein Notruf und eine fatale Fehleinschätzung
Im Oktober 2018 wurde Griswold von der Polizei in Brighton festgenommen, nachdem es zu einem Streit mit seinem Bruder gekommen war. Familienmitglieder hatten die Beamten zuvor darauf hingewiesen, dass Griswold mindestens zehn unbekannte Tabletten eingenommen hatte – später als Magenschutzmittel identifiziert. Zudem war er unter dem Einfluss von Anti-Angst- und Antidepressiva gestanden.
Während der Fahrt ins Gefängnis zeigte Griswold bereits deutliche Anzeichen einer Vergiftung: Er lallte, konnte sich kaum aufrecht halten und berichtete, kaum laufen zu können. Im Gefängnis wurde er von der Krankenschwester Trina Barnett untersucht, die unter anderem starkes Schwitzen und stecknadelkopfgroße Pupillen feststellte. Daraufhin ordnete sie eine notfallmäßige ärztliche Untersuchung an.
Ärzte warnten vor Verschlechterung – doch die Beamten handelten nicht
Im Krankenhaus St. Joseph Mercy Livingston diagnostizierte der behandelnde Arzt William Kanitz ein QTc-Verlängerungs-Syndrom, eine potenziell lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung, die durch Antidepressiva ausgelöst werden kann. Obwohl Kanitz in den Entlassungsunterlagen ausdrücklich warnte, dass bei einer Verschlechterung des Zustands oder erneutem Erbrechen sofort medizinische Hilfe gerufen werden müsse, blieb Griswold ohne Überwachung in seiner Zelle.
Laut Gerichtsakten starb Griswold am nächsten Morgen an einem plötzlichen Herzstillstand. Die genauen Umstände seines Todes blieben unklar, doch die Autopsie ergab, dass er stundenlang in seinem Erbrochenen lag, ohne dass jemand eingriff.
Gericht: Keine klare Pflichtverletzung – Immunität bleibt bestehen
Das erstinstanzliche Gericht hatte 2025 noch anders entschieden und den Beamten sowie dem Landkreis die Immunität verweigert. Es sah in der mangelnden Reaktion der Polizisten eine vorsätzliche Gleichgültigkeit gegenüber Griswolds Wohl. Doch der 6. Berufungsgerichtshof hob dieses Urteil nun auf.
In seiner Begründung argumentierte das Gericht, dass für eine Verletzung von Griswolds Rechten als Untersuchungshäftling nach dem 14. Zusatzartikel der Verfassung eine offensichtliche Notwendigkeit für medizinische Behandlung bestanden haben müsste. Die Richter verwiesen auf ähnliche Präzedenzfälle wie Blackmore v. Kalamazoo County (2004) oder Burwell v. City of Lansing (2021), in denen die Schwere der Symptome klarer erkennbar war.
Griswolds Zustand sei jedoch nicht eindeutig genug gewesen: Er habe nur einmal erbrochen und sei trotz seiner Lage „minimale Bewegungen“ durch die Nacht gegangen. Diese Umstände hätten, so das Gericht, nicht zwingend auf eine akute Gefahr hingewiesen. Zudem verwies das Gericht auf die Aussagen der Beamten, die zwar von Erbrechen um 20 Uhr berichteten, aber keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Familie fordert Gerechtigkeit – Experten kritisieren Immunitätsregelung
Die Familie Griswolds kündigte an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. „John wurde im Stich gelassen, obwohl seine Familie und sogar die Ärzte ihn als gefährdet eingestuft hatten“, sagte ein Sprecher der Anwälte. Die qualifizierte Immunität schütze Beamte demnach zu stark vor Konsequenzen, selbst wenn ihr Handeln grob fahrlässig erscheine.
Rechtsexperten kritisieren die Entscheidung scharf. Die Immunitätsregelung führe dazu, dass selbst offensichtliche Versäumnisse keine rechtlichen Folgen hätten, solange keine klare Rechtsprechung vorliege. „Dieses Urteil sendet ein gefährliches Signal aus“, kommentierte die Bürgerrechtsorganisation ACLU. „Es zeigt, dass Polizeibeamte selbst bei grober Fahrlässigkeit kaum zur Rechenschaft gezogen werden können.“
Fazit: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen
Der Fall Griswold wirft erneut Fragen zur Verantwortung von Strafverfolgungsbehörden auf. Während die qualifizierte Immunität Polizisten vor zivilrechtlichen Klagen schützt, bleibt unklar, ob dies immer im Sinne von Gerechtigkeit und öffentlicher Sicherheit ist. Die Familie des Verstorbenen kündigte an, den Fall möglicherweise bis vor den Supreme Court zu bringen – in der Hoffnung, dass dort eine klare Linie gezogen wird.