Das Florida Court of Appeal hat gestern eine Entscheidung in der Rechtssache Carvajal v. Ferretti getroffen. Das Gericht hob eine dreijährige Stalking-Verfügung gegen eine Frau auf, die mit dem Ehemann der Antragstellerin liiert war. Die Richter um Justice Mark Klingensmith begründeten ihr Urteil damit, dass die Vorwürfe keine ausreichende Grundlage für eine solche Verfügung darstellten.
Die Ehe der Antragstellerin und ihres Mannes war 2021 gescheitert, die Scheidung wurde 2022 eingereicht. Die Beklagte hatte bereits 2019 eine Beziehung mit dem Ehemann begonnen – noch vor Beginn der Trennungsphase. Im Oktober 2024 reichte die Antragstellerin eine Petition auf Erlass einer Stalking-Verfügung ein. Sie berief sich auf vier Vorfälle zwischen August 2023 und Oktober 2024:
- August 2023: Die Beklagte veröffentlichte einen Social-Media-Post, in dem sie der Antragstellerin vorwarf, andere zu manipulieren, ihr Kind als Spion einzusetzen und nutzte dabei Sprache, die die Antragstellerin als bedrohlich empfand.
- Februar 2024: Ein weiterer Social-Media-Post, in dem die Beklagte der Antragstellerin Stalking vorwarf, deren Arbeitsplatz markierte und andere vor ihr warnte. Die Antragstellerin gab an, dies habe zu einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber geführt.
- 16. Oktober 2024: Die Beklagte kontaktierte die Antragstellerin per Textnachricht wegen einer Unterhaltszahlung über Zelle und forderte Identifikationsdaten an. Die Antragstellerin lieferte die Informationen und bestätigte den Erhalt über eine gerichtlich zugelassene Kommunikationsplattform.
- 23. Oktober 2024: Nach einem Vorfall mit einem Cousin der Antragstellerin schickte die Beklagte eine Reihe von Nachrichten, in denen sie sie beleidigte, des Stalkings beschuldigte und ihr aufforderte, Abstand zu halten. Als die Antragstellerin ihre Nummer blockierte, leitete die Beklagte die gleichen Nachrichten innerhalb weniger Minuten per WhatsApp und E-Mail weiter und drohte sogar, am Arbeitsplatz der Antragstellerin aufzutauchen.
Das erstinstanzliche Gericht sah die gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt an und erließ die Verfügung. Doch das Berufungsgericht widersprach dieser Einschätzung und hob das Urteil auf. Die Richter verwiesen auf das Florida-Gesetz § 784.0485(1) (2024), das Stalking-Verfügungen regelt. Demnach liegt Stalking vor, wenn eine Person eine andere „willentlich, böswillig und wiederholt verfolgt, belästigt oder cyberstalkt“.
Eine Belästigung setzt voraus, dass eine Person eine „Kette von Handlungen“ gegen eine bestimmte Person richtet, die „erhebliche emotionale Belastung verursacht“ und „keinen legitimen Zweck erfüllt“. Eine solche Kette muss aus mehreren Handlungen bestehen, die durch Zeit oder Distanz getrennt sind. Das Gericht stellte fest, dass die vorgebrachten Vorfälle diese Kriterien nicht erfüllten:
- Die Handlungen waren nicht ausreichend voneinander getrennt, um als separate Vorfälle zu gelten.
- Sie hätten bei einer vernünftigen Person keine „erhebliche emotionale Belastung“ ausgelöst.
- Einige der Handlungen dienten legitimen Zwecken, etwa die Kontaktaufnahme wegen der Unterhaltszahlung.
Besonders kritisch äußerten sich die Richter in einem eigenen Abschnitt mit der Überschrift „Verfügungen sind kein Mittel für zwischenmenschliche Konflikte“:
„Das erstinstanzliche Gericht konzentrierte sich auf die angespannte Beziehung der Parteien und die als unangemessen empfundenen Kommunikationen der Beklagten im Zusammenhang mit ihrer Beziehung zum Ehemann und dessen persönlichen Angelegenheiten mit der Antragstellerin. Obwohl Florida-Gerichte dies in anderen Fällen wiederholt betont haben, muss die Botschaft erneut klar kommuniziert werden: Stalking-Verfügungen sind nicht dazu bestimmt, streitige persönliche Auseinandersetzungen zu regulieren. Das Gesetz zieht eine klare – wenn auch oft missverstandene – Grenze zwischen Handlungen, die rechtswidrig sind, und solchen, die einfach nur unangenehm, beleidigend oder unangemessen sind.“