In der Rechtssache Chatrie gegen die USA, die am Montag vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt wurde, ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen die Polizei Handyortungsdaten nutzen darf, um Personen in der Nähe eines Tatorts zu identifizieren. Die Diskussion offenbarte zunächst eine skeptische Haltung der Richter gegenüber den Argumenten des Verteidigers Adam Unikowsky, der die Auffassung vertrat, die Verfassung setze der staatlichen Überwachung durch Handydaten enge Grenzen.
Einige Richter schienen sogar bereit, das wegweisende Urteil Carpenter gegen die USA (2018) einzuschränken. Dieses hatte festgelegt, dass die Polizei vor der Nutzung von Handydaten einen richterlichen Beschluss einholen muss. Doch im zweiten Teil der Verhandlung, als der Anwalt der US-Regierung, Eric Feigin, das Wort ergriff, wandelte sich die Stimmung.
Chief Justice John Roberts wies darauf hin, dass eine zu weitreichende Handyortung es der Regierung ermöglichen könnte, Teilnehmer religiöser oder politischer Veranstaltungen zu identifizieren. Andere Richter äußerten Bedenken, dass die Argumente der Regierung es der Polizei erlauben würden, ohne richterliche Anordnung auf E-Mails, Kalender und Fotos zuzugreifen.
Angesichts dieser Bedenken ist davon auszugehen, dass der Supreme Court ein vorsichtiges Urteil fällen wird. Dieses könnte Carpenter dahingehend auslegen, dass die Polizei stets einen richterlichen Beschluss benötigen wird, um Handyortungsdaten zu nutzen. Allerdings wurde in diesem konkreten Fall bereits ein solcher Beschluss eingeholt, sodass das Urteil voraussichtlich eng gefasst sein wird.
Die Entscheidung wird bestehende Datenschutzregeln bestätigen, aber wahrscheinlich keine neuen, weitreichenden Schutzmechanismen einführen.
Was sind „Geofence“-Warrants?
Im Mittelpunkt der Rechtssache steht die Nutzung sogenannter „Geofence“-Warrants. Dabei handelt es sich um richterliche Anordnungen, die es der Polizei ermöglichen, herauszufinden, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Handy- und Softwareanbieter wie Google speichern diese Standortdaten oft automatisch.
Im Fall Chatrie hatte die Polizei einen solchen Beschluss erwirkt, um von Google die Daten aller Personen zu erhalten, die sich innerhalb einer Stunde nach einem Banküberfall in Midlothian, Virginia, in einem 150-Meter-Radius um die Bank befanden. Dieser Radius umfasste neben der Bank auch eine nahegelegene Kirche.