Richter sieht klare Verletzung der Meinungsfreiheit

Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass das Justizministerium (DOJ) und das Heimatschutzministerium (DHS) durch die gezielte Einflussnahme auf Apple und Facebook gegen das Erste Zusatzrecht der Verfassung verstoßen haben. In einem Urteil vom Freitag bestätigte Richter Jorge L. Alonso, dass die Behörden die Tech-Konzerne vermutlich dazu zwangen, Plattformen zu sperren, die Informationen über Einsätze der Einwanderungsbehörde ICE verbreiteten.

Hintergrund: Klage gegen frühere Regierungsmitglieder

Die Klage wurde im Februar gegen die ehemalige Justizministerin Pam Bondi und die ehemalige Heimatschutzministerin Kristi Noem eingereicht. Die Foundation for Individual Rights and Expression (FIRE) wirft ihnen vor, wiederholt mit Strafverfolgung gedroht zu haben, um die Verbreitung von Informationen über ICE-Aktivitäten zu unterbinden. Beide Politikerinnen sind mittlerweile nicht mehr im Amt, doch die Klage läuft gegen ihre Nachfolger weiter.

Zwei betroffene Plattformen

Die Beschwerde nennt zwei konkrete Fälle: Zum einen die Facebook-Gruppe "ICE Sightings – Chicagoland" von Kassandra Rosado mit fast 100.000 Mitgliedern. Zum anderen die App "Eyes Up" des Unternehmens Kreisau Group, LLC. Beide Plattformen dienten dazu, Videos und Berichte über Einwanderungsvollzug zu teilen – eine nach dem Ersten Zusatzrecht geschützte Meinungsäußerung.

Laut Klageschrift wurden beide Plattformen kurz nach Kontaktaufnahme des DOJ im Herbst letzten Jahres von Apple und Facebook gesperrt. Zuvor hatten die Tech-Firmen keine Hinweise auf Verstöße gegen ihre Richtlinien gegeben. Erst nach dem Druck der Behörden erfolgte die Löschung.

Vergleichbare Fälle und öffentliche Drohungen

Ein ähnlicher Fall betraf die App ICEBlock, die im Juli 2023 Schlagzeilen machte, nachdem Noem CNN mit Strafverfolgung gedroht hatte. Auch Bondi hatte öffentlich angekündigt, den Entwickler von ICEBlock zur Rechenschaft zu ziehen. Bis Anfang Oktober 2023 waren Apps wie ICEBlock und Eyes Up aus dem Apple App Store verschwunden. Wenig später wurde auch die Facebook-Gruppe von Rosado gelöscht.

Regierung nutzte indirekte Drohungen

Obwohl die Regierung nicht direkt mit Strafverfolgung gegen Apple oder Facebook drohte, wertete der Richter die Aussagen von Bondi und Noem als „dünn verschleierte Drohungen“. Bondi hatte beispielsweise auf Social Media damit geprahlt, wie das DOJ auf die Löschung der Facebook-Gruppe Einfluss genommen hatte. Sie warf der Gruppe vor, ICE-Agenten zu „doxen“ und Gewalt gegen Bundesbeamte zu provozieren. Zudem kündigte sie an, weiterhin mit Tech-Firmen zusammenzuarbeiten, um „Plattformen zu eliminieren, auf denen Radikale Gewalt gegen Bundesbeamte anheizen“.

„Die Aussagen von Bondi und Noem mögen keine direkten Drohungen gegen Facebook oder Apple sein, aber sie sind Andeutungen einer Bedrohung. Solche subtilen Drohungen reichen aus, um eine hinreichende Beweislage für die Klage zu begründen.“
— Richter Jorge L. Alonso

Alonso stellte fest, dass die „Verletzungen der Redefreiheit der Kläger wahrscheinlich auf die von der Regierung erzwungene Durchsetzung zurückzuführen sind“. Daraufhin erließ er eine vorläufige Anordnung, um weitere staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit zu blockieren.

Reaktion der Tech-Konzerne bleibt unklar

Sowohl Apple als auch Facebook begründeten die Sperrungen mit Verstößen gegen ihre eigenen Richtlinien. Allerdings gab es laut Klageschrift zuvor keine Hinweise auf solche Verstöße. Die FIRE wirft den Behörden vor, durch indirekten Druck eine „Chilling Effect“ auf die Meinungsfreiheit erzeugt zu haben.

Die Entscheidung des Richters könnte weitreichende Folgen haben, insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Tech-Konzernen bei der Inhaltsmoderation.

Quelle: Reason